Werden die Vorsteuerbeträge abgezogen, wenn man einzelne Computer-Teile kauft, um sich damit einen Firmen PC zu bauen?
Ich habe vor, mir einen PC zu kaufen und diesen als Firmen-PC anzumelden. Wenn man sich einen Fertig-PC kauft, habe ich es so verstanden, dass die Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuer abgezogen wird, wodurch die Steuerlast des Unternehmens sinkt. Soweit ich weiß, "spart" man dadurch 19%.
Wie funktioniert es, wenn man sich die PC-Teile einzeln kauft, um sich davon einen Firmen-PC selber zusammenzubauen? Muss man alle Teile von einem einzigen Anbieter kaufen oder darf man auch von verschiedenen Anbietern bestellen?
2 Antworten
Genauso wie beim Kauf des Fertig-PCs, Vorsteuerabzug ist Vorsteuerabzug.
Allerdings musst Du ggf die privaten Nutzungsanteile incl USt buchen - oder die zu 100 % betriebliche Nutzung glaubhaft machen können.
Ob Du einen PC für 1.190,- Eureo kaufst udn 190,- Euro Vorsteuer abziehst, oder für 952,- Euro Teile kaufst udn die enthaltene Umsatzsteuer von 152,- Euro als Vorsteuer abziehst, ist gleich.
Nur Deinen "Lohn" für den selbst zusammenbau, kannst Du weder aktivieren, noch abschreiben. Dein Teilecomputer geht mit 800,- Euro in duie Buchhaltung ein.