Werden als gewerblicher Verkäufer auch alle anderen Einkünfte als gewerbliche Einnahmen gezählt?
Werden als gewerblicher Verkäufer (z.B.bei Ebay) auch alle anderen Einkünfte als gewerbliche Einnahmen gezählt?
wenn ich also ein Kleingewerbe eröffne und nebenbei vollzeit/Teilzeit arbeiten gehe, würde mir das Probleme bereiten ? Bzw müsste ich dann mehr Steuern zahlen auf mein Vollzeit/teilzeit job zahlen? Da ich nun Unternehmer bin? Danke
3 Antworten
Alles Einkünfte, die nicht steuerfrei sind, oder wie ein Minijob pauschal versteuert werden, treffen sich in der Einkommensteuererklärung.
Wer 30..000,- als Angestellter verdient und 2.000,- Gewinn mit dem Gewerbemacht, hat beides in der Einkommensteuererklärung anzugeben und seine Lohnsteuer aus der Haupttätigkeit wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet.
Es gibt im deutschen Einkommensteuerrecht 7 Einkunftsarten, nämlich Einkünfte aus
1. Land- und Forstwirtschaft
2. Gewerbebetrieb
3. Selbständiger Tätigkeit
4. Nichtselbständiger Tätigkeit
5. Vermietung und Verpachtung
6. Kapitalvermögen
7. Sonstige (z.B. Renten, Abgeordnetenbezüge...)
Vereinfacht läuft das dann so:
Für amles, was unter eine dieser Einkunftsarten fällt, sind die Einkünfte gesondert zu ermitteln und in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Diese Einkünfte werden zusammengerechnet = Gesamtbetrag der Einkünfte. Dann werden die Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben abgezogen = zu versteuerndes Einkommen. Dieses wird mit dem persönlichen Steuersatz multipliziert = Einkommensteuer, diese bildet die Grundlage für Kirchensteuer und ggf. SolZ.
Sorry, wenn ich solch eine Frage lese, mein Rat:
Besuche bitte dringend ein Existenzgründerseminar!!!