Wer hat anspruch aufs Erbe?
Meine Eltern kauften sich 1995 eine Immobilie,diese ist mittlerweile Abgezahlt.Da es sich aber nicht um den Leiblichen Vater handelt ,würde mich intertessieren wer anspruch auf seine Haushälfte hat. Da meine Mutter vor kurzem Verstorben ist und die eine Haushälfte auf mich und meinen Bruder zu je einem viertelaufgeteilt worden ist würden wir gerne klarheit darüber haben wer alles anspruch auf die andere Haushälte hat ,da wir nicht Adoptiert sind oder kein Testament vorhanden ist ,ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen und bedanke mich schon mal im voraus
4 Antworten
Wenn beide Elternteile jeweils zu 50% im Grundbuch eingetragen sind, ihr vom Stiefvater nicht adoptiert worden seid, dann haben die Kinder der Mutter NULL % Anspruch auf die Hälfte vom Stiefvater.
Lediglich durch ein Testament des Stiefvaters können Ansprüche entstehen.
Leider enthält ihre Frage in meinen Augen Lücken...
Haben ihre Eltern(sie meinen bestimmt Mutter und Stiefvater...oder ihren verstorbenenVater?)
Haben "die Eltern" das Haus geminsam gekauft...beide im Kaufvertrag...oder nur einer hat unterschrieben?..
Fragen über Fragen
ich kann davon ein Lied singen...meine Mutter hatte im alter von 75 nochmal geheiratet... meinen stiefvater... diakon... mussten heiraten, da Freundschaft bei diakonen verpönt ist... also war entweder trennung oder heiraten...
stiefvater ist 5 jahre vor meiner Mutter verstorben... bei Mutter war ich Alleinerbe durch testament von meiner Mutter.... jahre nach dem tot des Stiefvaters verfasst...
dennoch bin ich über umwege in die lage gekommen die Gesellschafter anteile meines stiefvaters(hatte keine kinder nur pflegekinder...alter 91 jahre.. eltern lebten vom stiefvater auch nicht mehr... hatte keine Geschwister der stiefvater)
ca 6 jahre nach dem tot des stiefvaters und 2 jahre nach dem tot meiner Mutter und ich als Alleinerben... bekam ich einen Brief... über Gesellschaft meines stiefvater... davon wusste bisher niemand...
ich bin also jahre später erbe meines stiefvaters geworden über umwege durch die erbschaft meiner Mutter...
das zeigt wie verwirrend die sache werden könnte...
ich würde ihnen vorschlagen... das sie sich einen Notar/Anwalt für Erbrecht suchen, der das ganze durchleutet...
bei Ihnen kommt ja noch dazu, das ihr Bruder da auch mit drinhängt...
ich will das jetzt von mir nicht noch vertiefen... aber wollte ihnen klarmachen.. das die Sache noch viel komplizierter sein könnte...übrigens war bei mir damals auch ein testament im wohnzimmerschrank... aber das wurde im nachhinein für ungültig erklärt... also ein testament Stiefvater und meiner Mutter...
die Sache kann sehr kompliziert werden...erst recht... wenn sie wie ich im nachhinein schriftliche kenntnis erhalten, das mein stiefvater vermögen hatte... wo niemand was von wusste... das kann bei ihrem Stiefvater auch sein... niemand weiß... was er vor dem Kennenlernen mit ihrer Mutter in seiner Jugend... etcetc gemacht und veranlasst hatte...
wenn die Gesellschaft nich damals eine Einladung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung geschickt hätte... also an mein Elternhaus... wo stiefvater damals wohnte... oder ich nicht noch im Elternhaus bis heute gewohnt hätte... hätte ich nie davon erfahren...
da kann also jahre später bei ihnen noch etwas nach kommen wie bei mir...
alles Gute ihnen
In gesetzlicher Erbfolge? Die Erben des Stiefvaters - wenn er keine Kinder hat, sind das erst seine Eltern, wenn die bereits verstorben sind, seine Geschwister, wenn diese bereits verstorben sind, seine Nichten und Neffen usw.
Wenn er ein Testament hinterlässt - die darin eingesetzten Erben. Wenn er keine Kinder hat und zum Zeitpunkt seines Todes seine Eltern noch leben, aber nicht Erben werden, haben diese einen Pflichtteilsanspruch.
Hat Deine Mutter ein Testament hinterlassen - oder warum ist der Stiefvater nicht Mitglied der Erbengemeinschaft nach ihrem Tod geworden?
Vor dem Tod Eurer Mutter waren die Bestzverhältnisse 1/2 Eure Mutter 1/2 der Stiefvater.
Die Hälfte Eurer Mutter ging zu 1/2 an den Stiefvater (§§ 1371 + 1931 BGB) und zu je 1/4 an Deinen Bruder und Dich (§ 1924 BGB).
Also aktuell Stiefvater 1/2 + 1/4 = 3/4 und Ihr Beide je 1/8 am Ganzen.
Wenn Euer Stiefvater stirbt bekommt Ihr von seinen 3/4 nichts, ausser er macht ein Testament zu Euren Gunsten.