Arbeitsunfähig, wenn man aufgrd. von gebrochenem Bein nicht mit dem Autofahren kann?
Wie verhält es sich rechtlich, wenn man wegen gebrochenem Bein nicht mit dem Auto fahren kann-ist man dann arbeitsunfähig- oder kann Arbeitgeber darauf bestehen, daß man trotzdem kommt,z.B. mit Taxi?
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Das hängt von der Entscheidung Deines Arztes ab; wenn er Dir eine Krankschrift und die Folgebescheinigungen ausstellt, dann kann man zuhause bleiben. Ist keine Krankschrift erfolgt, dann ist es Dein Problem wie Du an Deinen Arbeitsplatz kommst. Du kannst ja auch Urlaub nehmen, wenn Dir die öffentlichen Verkehrsmittel zu umständlich und das Taxi zu teuer ist.