Wenn bei einer Hausdurchsuchung eine unliebsame, aber wertvolle Vase Schwiegermutter zu Bruch geht, hat man dann gute Chancen Schadensersatz dafür zu kriegen?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt drauf an!

Wenn man die Vase den Ermittlern auf den Kopf haut ist Schadensersatz ausgeschlossen.

Es sei denn, die Ermittler hätten sich nicht als solche zu erkennen gegeben. Dann läge ein Fall von Putativnotwehr vor.

Es sei denn, man hätte den Irrtum erkennen können.