Wechsel: verpfändung eines Hauses, was bekommt die Bank?
Hallo, ich besitze einen Schuldschein, der in 3 Wochen fällig wird. Also ich erhalte am ende der Laufzeit von meinem Schuldner das Geld. Wenn das Geld nicht gezahlt werden kann, kann ich den Schuldner pfänden. D,H. wenn geld vorhanden ist / auf Konten / Aktien / Immobilien etc. habe ich gute Chancen an mein Geld zu kommen.
Wenn der Schuldner jetzt ein Haus besitzt, kann es ja verpfändet werden. Nehmen wir an, das Haus ist 100.000 Euro wert und wurde zu 50% getilgt. Mein Schuldschein beläuft sich auf 50.000 Euro.
Erhalte ich jetzt meine 50.000 Euro und dann die Bank? Oder kommt die Bank an erster Stelle und Ich bekomme das was übrig bleibt?
Dannke!
1 Antwort
ich besitze einen Schuldschein
Wenn das keine vollstreckbare Urkunde ist, wie man sie bei einem Notar ausstellen lassen kann, dann kann aus einem Schuldschein nicht gepfändet werden. Es muß erst ein Vollstreckungstitel erwirkt werden. Gewiß, es gibt den Urkunden und Wechselprozeß, bei dem alles schneller geht:
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html#BJNR005330950BJNG069702301
Aber anschließend nimmt die Zwangsvollstreckung ihren ganz normalen Verlauf. Zwangsversteigerungsverfahren können sich über Jahre hinziehen und die Gläubiger eingetragener Rechte gehen Deinem vor. Du bekommst nur das, was übrig bleibt. Wenn etwas übrig bleibt.
Das ist ein ganz gewöhnlicher Wechsel. Wenn der nicht eingelöst wird, bleibt nur die Klage.
Danke, Schuldner besitzt eine Ommobilie. Ich denke mal, ich kann nicht raus bekommen, was die Bank noch bekommt?
Angenommen, ich Klage, bekomme recht und die Immobilie wird verpfändet. Zuerst die Bank, dann ich, oder wie ist dann das Verfahren?
So isses, zuerst die Bank und dann Du. Und noch einen Haken hat die Sache: Alle Kosten mußt Du zunächst vorschießen und drauf hoffen, dass was übrig bleibt.
Es steht: Gegen diesen Wechsel - erste Ausfertigung - zahlen sie am Datum
X Euro an Mich.