Wechsel: verpfändung eines Hauses, was bekommt die Bank?

1 Antwort

ich besitze einen Schuldschein

Wenn das keine vollstreckbare Urkunde ist, wie man sie bei einem Notar ausstellen lassen kann, dann kann aus einem Schuldschein nicht gepfändet werden. Es muß erst ein Vollstreckungstitel erwirkt werden. Gewiß, es gibt den Urkunden und Wechselprozeß, bei dem alles schneller geht:

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/BJNR005330950.html#BJNR005330950BJNG069702301

Aber anschließend nimmt die Zwangsvollstreckung ihren ganz normalen Verlauf. Zwangsversteigerungsverfahren können sich über Jahre hinziehen und die Gläubiger eingetragener Rechte gehen Deinem vor. Du bekommst nur das, was übrig bleibt. Wenn etwas übrig bleibt.


klausj65 
Beitragsersteller
 07.10.2013, 20:08

Es steht: Gegen diesen Wechsel - erste Ausfertigung - zahlen sie am Datum
X Euro an Mich.

Privatier59  07.10.2013, 20:17
@klausj65

Das ist ein ganz gewöhnlicher Wechsel. Wenn der nicht eingelöst wird, bleibt nur die Klage.

klausj65 
Beitragsersteller
 07.10.2013, 20:36
@Privatier59

Danke, Schuldner besitzt eine Ommobilie. Ich denke mal, ich kann nicht raus bekommen, was die Bank noch bekommt?

Angenommen, ich Klage, bekomme recht und die Immobilie wird verpfändet. Zuerst die Bank, dann ich, oder wie ist dann das Verfahren?

Privatier59  07.10.2013, 21:12
@klausj65

So isses, zuerst die Bank und dann Du. Und noch einen Haken hat die Sache: Alle Kosten mußt Du zunächst vorschießen und drauf hoffen, dass was übrig bleibt.