Wasserzähler bei Wasserschaden ausgebaut - Wer haftet?

4 Antworten

Bist Du denn sicher, dass es vorher einen Warmwasserzähler gab?

In meiner letzten Altbauwohnung gab es nur eine Kaltwasseruhr, die vom Heizungsableser mit abgelesen wurde. Keine Ahnung, wie der Energieverbrauch für Warmwasser berechnet wurde.

Ansonsten haftet der Betrieb, der den Zähler ausgebaut und nicht wieder eingebaut hat. Ruf doch einfach die Hausverwaltung an.


Marah 
Beitragsersteller
 05.04.2024, 19:01

Ja, es gab einen, die Hausverwaltung hat mir das bestätigt, sie wusste aber nicht Bescheid, dass das Ding aus- aber nicht wieder eingebaut wurde.

Der Warmwasserzähler ist lediglich ein Zwischenzähler, der dem Vermieter "gehört". Du bist verpflichtet, deinem Vermieter anzuzeigen, wenn DU den Zähler demontiert hast. Wenn der Wasserschaden seitens deines VERMIETERS bei der von ihm beauftragten Behebung des Wasserschadens demontiert wurde, liegt das nicht in deiner Verantwortung und der Vermieter muss sich selbst drum kümmern.

Aber: Der Warmwasserzähler dient ja zur Erfassung deines Verbrauchs. Ohne Zähler wird dein Verbrauch bei der Nebenkostenabrechnung vermutlich geschätzt oder nach qm Wohnfläche abgerechnet. Das könnte für dich teurer werden. Deshalb empfehle ich dir, dich mit deinem Vermieter in Verbindung zu setzen und das Problem zu besprechen.

Da haftet der Fliesenleger-Betrieb. Forderungen kann aber nur der Auftraggeber der Arbeiten stellen. Also muss man sich an den wenden, der den Schaden reguliert hat. Nur dem gegenüber haftet der Handwerker für sein Gewerk. Weil er ja von dort den Auftrag bekommen hat und auch seine Rechnungen bezahlt werden.

Warmwasserzähler ist nie vom Versorger. Wende dich an die Hausverwaltung. Es wird dann anhand der Vorjahre geschätzt.