Wasserschaden nach unfachgerechtem Anschluss einer Waschmaschine (durch Lieferant) - wer zahlt?
abend.
ich hatte (bei otto) eine waschmaschine inkl. lieferung UND ANSCHLUSS gekauft.
es kamen fragwürdige personen ohne werkzeug, die sie aufstellten und anschlossen - beim ersten aufdrehen des wassers spritzte es schon aus dem anschluss. ich bot daraufhin mein eigenes werkzeug an .. mir graute, als ich sah, wie sie damit herumknorzten - so weit alles gut ..
allerdings JETZT, nach 5 monaten, kam ich morgens aus dem schlafzimmer, und die wohnung stand unter wasser: dieses mal SPRITZTE es nicht aus dem von diesen leuten gemachten anschluss, aber es tropfte ordentlich .. (die maschine lief übrigens nicht.)
glücklicherweise hatte ich die vorgehensweise beim anschließen damals sicherheitshalber per mail otto beschrieben, auch weil mich wunderte, was sie mir da für leute schickten - und jetzt den tropfenden anschluss gefilmt und fotos vom in der wohung stehenden wasser gemacht und übersandt, ehe ich mich ans aufwischen machte.
das laminat in flur und wohnzimmer ist nun jedenfalls hin: überall aufgesprungen, ansonsten so in wellen aufgebogen, dass meine gäste stolpern - und die küchentür kann ich wegen aufgeqollenem boden auch nicht mehr schließen .....
otto reagierte so weit sehr freundlich - aber otto ist ja auch nicht deren versicherung.
MICH MACHT DIE WARTEZEIT KIRRE, BIS DA ENTSCHIEDEN WIRD - zumal mir "alle" sagen: "wie willst du nachweisen, dass DU nicht dran warst, wenn es in der zwischenzeit 5 monate funktioniert hat?" / manche sprechen von "beweislastumkehr" im handwerk in den ersten 6 monaten, aber wer weiss, ob das stimmt - und ob die rechtsprechung lieferanten, die anschlüsse vornehmen, als handwerker betrachten etc.?
ich fände es wahnsinnig unfair, nun auf dem wirklich arg beschädigten laminat sitzen zu bleiben! :(
2 Antworten
Die Beweislastumkehr gilt im Kaufrecht. Hier geht es aber um eine als Werkvertrag anzusehende Serviceleistung.
Wenn die Versicherung auf Konflikt aus sein sollte wird sie das mit den 5 Monaten in der Tat als Argument dafür nehmen, dass es nicht an der damaligen Serviceleistung gelegen haben kann.
Ärger wird es im Übrigen auch dann geben wenn der Anspruch dem Grunde nach anerkannt wird. Die Höhe der Erstattung hängt dann vom Alter des Laminats ab.
Wenn Du eine Hausratversicherung hast solltest Du lieber über die regulieren. Die bezahlt nämlich den Neuwert.
Du hast doch bei Lieferung eine Unterschrift geleistet, da würde ich mir mal das Kleingedruckte durchlesen.da steht bestimmt etwas davon das die Unterschrift eine fachgerechten Anschluß und Lieferung bestätigt.