Was zählt alles zum Homeoffice und ist damit steuerlich absetzbar?
Hallo, arbeite die meiste Zeit von meinem Homeoffice. Ich empfange ab und an auch Kunden zu Hause und gerade wenn es schönes Wetter ist sind viele Kunden dankbar wenn wir anstatt im Büro alles geschäftliche im Garten regeln (ich habe dort einen Bereich dafür hergerichtet, der im Sommer auch viel genutzt wird). Kann man die Tische und Stühle etc die ich für diesen Bereich neu gekauft habe steuerlich absetzten? Eigentlich verwende ich diesen Bereich ja wie ein Büro, aber ich bin mir nicht so sicher was das Finanzamt sage, wenn ich Gartenmöbel absetzen will... Kennt sich da jemand aus?
1 Antwort
Alleine schon die Klima- und diesjährige Wetterlage spricht gegen eine überwiegend berufliche Nutzung des Gartenmobiliars. Auch die Wohnzimmercouch wäre als Ausweichmöbel nicht absetzbar. Bei beidem dürfte die private Nutzungsmöglichkeit überwiegen.
Es spricht aber nichts dagegen, im Homeoffice einen klassischen Besuchertisch mit drei Stühlen hinzustellen und diesen Mobiliarwert steuerlich anzusetzen und abzuschreiben. An schönen Tagen kann man diese Möbel sogar in den Garten stellen!