was tun bei hartz 4 sperre in der schwangerschaft ???
hallo! ich bin 23 jahre alt und in der 12.woche schwanger! jetzt hat mir das amt mit geteilt das ich zum nächsten 1. für 3 monate eine alg2 sperre bekomme weil ich aus gesundheitlich gründen nicht zu einer maßnahme gegangen bin! erst habe ich immer wieder au´s vor gelegt aber irgendwann nicht mehr.. wie gesagt ich bin schwanger und habe sehr mit schwangerschaftsdepressionen zu kämpfen. aber ist es nicht eigentlich so das man erst 10% usw. erst gekürzt bekommt???bzw. darf das amt überhaupt einer schwangeren das geld streichen ??? ich weiß nicht was ich weiterhin tun soll... würde es sich lohnen dagegen anzugehen o.ä. ?
lg
2 Antworten
Also da es ja auch eilbedürftig ist rate ich dringend zum Amtsgericht zu gehen, einen Beratungsschein zu holen und sich mit einem Anwalt zusammen zu setzen.
Schließlich geht es auch um den Sonderbedarf für schwangere, der kurzfristig fällig wird.
Allerdings ist es natürlch ein Fristversäumnis nciht die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Daher erscheint mir auch der Rechtsbeistand erforderlich.
Hallo Antje 85
Es lohnt sich immer für jeden Sozialhilfeempfänger sich in der Bücherei ein Buch der BSHG zu besorgen! Da steht wie in deinem Fall z. b. drin: Das dir zufällig genau ab der 12en Schwangerschaftswoche 20% mehr als der Regelsatz zu stehen. Schreibe einen Wiederspruch gegen deine Vollsperre des Geldes ein und beantrage gleichzeitig deinen Mehrbedarf unter Vorlage von Mutterpass usw. Bescheinige wenn Nötig durch einen Arzt, das du und dein ungeborenes Schaden nehmen könnten! Setz dich durch wenn Nötig durch unter Hinzunahme eines Rechtsanwaltes wofür du in diesem Fall keinen Cent bezahlen müßtest da du von der Arge lebst und die das auch noch bezahlen müssen und wie gesagt kauf dir ein BSHG Buch es lohnt sich. Wenn das alle tun würden,dann würde es viel weniger ungerechte Kürzungen geben!!! Gruß Harry