Nachträgliche Rückerstattung der französischen Mehrwertsteuer einer Autoreparatur?
Hallo!
Ich habe während meines Urlaubs in Frankreich mein Auto reparieren lassen müssen. Mein deutscher Gebrauchtwagenhändler, bei dem ich noch eine Gebrauchtwagengarantie habe, will mir nur den Rechnungsbetrag ohne Steuern erstatten, da die Rechnung nicht auf seinen Namen ausgestellt ist. Er meinte, ich könnte mir die französiche Steuer noch beim Zoll zurückholen. a.) Stimmt das? b.) Wo kann ich da anrufen?
Mfg F.Reise
2 Antworten
Die Umsatzsteuer können für solche Leistungen nur Unternehmer erstattet bekommen.
Der Schaden der Dir entstanden ist, muss ersetzt werden. Er hat damit zwar keinen Vorsteuerabzug, aber der Betrag ist ja trotzdem Betriebsausgabe.
Vielen Dank zunächst für die Antwort. Nur leider habe ich weder ein Unternehmen, noch ein Nutzfahrzeug. Wie sieht es denn als reiner Privatmensch aus?