Vorweggenommene Betriebsausgaben auf Firmenanschrift?
Hallo, "einfach" kurze Frage:
- Wir gründen gerade eine UG
- Wie nicht anders zu erwarten, braucht das alles etwas länger
- Der Bereich ist in der IT und ich habe einen Server gemietet, da ich auch einiges vorbereiten muss
- Ich habe bei der Adresse Firma: meineFirma UG angegeben
- die Adresse ist meine Privat-Adresse aber zugleich die Firmenadresse
- die Rechnung geht also auf meineFirma UG für mich als Empfänger, jedoch auf mein Privates Konto, da ich es privat zahlen möchte. (Da noch kein Geschäftskonto etc. vorhanden=
- Es existiert auch noch kein Eintrag m Handelsregister und noch kein Geschäftskonto (deswegen zahle ich das jetzt Privat weil ich keine Ahnung hab wie lange sich das noch hinzieht und ich meine IInfrastrukturnfrastrukur aufbauen will / muss )
Also die Frage:
Kann ich vorweggenommene Betriebsausgaben bereits auf die Firmenanschrift adressieren, jedoch privat zahlen?
Der Grund warum ich das gemacht habe: Ich möchte die Rechnungen natürlich wenn die Firma angemeldet ist über die Firma bezahlen. Die Adresse und ales bleibt gleich, nur das Konto ändert sich.
Ist das leigitim oder zählt das schon als Steuerhinterziehung o.ä.
Ich habe nächste Woche ein Termin zur Steuerberatung, da werde ich das auch nochmal ansprechen, mir geht es primät darum, den Hoster zu schreiben, dass die Rechnungsadresse evtl nochmal geändert werden müsste, falls das absolut nicht geht und schon Strafrechtliche Folgen haben könnte.
Ich freue mich auch eure Antworten / Erfahrungen. Liebe Grüße
1 Antwort
Als erstes eine Rückfrage, die ir ncihts mehr hilft, aber wenn ich solche Fragen lese, ist für mich unverständlich, warum man sich keinen Rat holt, bevor man anfängt. Vor allem weil Gründercoaching auch noch staatlich gefördert wird.
Auf jeden Fall hast Du schon mal den Vorsteuerabzug verloren. weil das Unternehmen, welches Rechnungsempfänger ist, zu dem Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht existierte.
Aber natürlich sind die Betriebsausgaben für die UG abzugsfähig, wenn Die UG Dir den Betrag erstattet.
Was heißt "wir gründen gerade eine UG?" Das der Notarvertrag besteht? Oder nur der Plan?
Nach Rücksprache mit der Steuerberaterin meinte sie, dass das dann als Darlehen gewertet wird.
Auch auf weitere Nachfrage ob ich den Kaufvertrag widerufen sollte meinte sie nein, das ist jetzt so erstmal kein Problem. Dann vertraue ich mal auf Ihre Aussage.
Kann man diese Ausgabe nicht als "vorweggenommene Betriebskosten" definieren? Oder scheitert das, da der Firmenname bereits auf der Rechnung steht?
Natürlich denk ich mir jetzt schon, ob das alles so toll war. Aber das Angebot war nur gestern gültig und da wollte ich Zuschlagen...
Vielen Dank für die Hilfe soweit 👍🏻
Wenn die Kollegin das schon gesagt hat, warum dann die Frage?
Wenn die Gesellschaft schon besteht, kann man ja auch schon die Rechnungen dort buchen.
Die Kollegin weiß schon, was zu tun ist. Eröffnungsbilanz mit dem vorhandenen Stammkapital in bar und die Rechnungen werden gebucht Kosten an Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter, weil Du sie bezahlt hast.
Das Du die Ratschläge einer Steuerberaterin in einem Forum überprüfst, wo viele Antworten von Laien kommen, ist gegenüber meiner Kollegin schon fast eine Frechheit.
Da stimme ich dir natürlich voll und ganz zu! Nachdem ich die Frage gestern relative spät gestellt habe, so konnte ich niemanden mehr erreichen. Nicht desto trotz denke für die Hilfe. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter war ein Schlüssel-Begriff. Jetzt habe ich zumindest ein ruhiges Gewissen. Naja, man wächst mit seinen Aufgaben. ;-) Vielen Dank!
Absolut verständlich deine Aussage.
Der Notarvertrag besteht bereits. Aber das Konto lässt auf sich warten und der Eintrag im Handelsregister ist eben auch noch nicht vollzogen. Hängt alles am Konto.