Er soll dort unten bleiben und es abarbeiten. Er hat es ja auch nicht besser verdient. Was muss er auch dort randalieren - einem Abiturienten vollkommen unwürdig. Keine Haftpflichversicherung dürfte so blöd sein, es zu übernehmen, denn der Schaden ist ja beim Ausüben von etwas illegalem (also einem Mitschüler reinhaun) entstanden, also auf Grund einer misslungen vorsätzlichen Handlung.
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Ihr Sohn soll auch Schmerzensgeldansprüche ggü dem anderen geltend machen, denn an einer Rauferei sind immer beide schuld.
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Das hat nix mit dem Schild bissiger Hund zu tun, denn dies hat keine rechtliche Relevanz. Aber es ist schwer zu beweisen und lohnt sich in deinem Falle nicht, aber theoretisch gilt § 823 BGB auch in deinem Falle.
http://www.planetopia.de/magazin/news-details/datum/2011/11/28/risiko-haftpflicht-verzicht-wenn-ein-schaden-die-existenz-bedroht.html
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