Vollzeit Teilzeit Lohnsteuerklasse 6?

4 Antworten

wenn ich am 01.10 eine Vollzeitstelle annehme auf welchen der zwei bekomme ich die lohnsteuerklasse 6

Das Gehalt aus Deinem neuen Job wird dann vorübergehend - bis zur Abmeldung Deines bisherigen Arbeitgebers erst einmal mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet werden. Also hake frühzeitig mal beim Finanzamt nach, ob die Abmelfung fristgerecht erfolgt.

und darf man das überhaupt ?

Warum bitte schön sollte das steuerrechtlich nicht zulässig sein. So lange parallel 2 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse laufen, wird der 1. Job mit LStKl I und der 2. Job logischerweise mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet.

Eine evtl. Steuerüberzahlung bekommst Du via Einkommensteuererklärung ab Beginn des folgenden Kalenderjahres erstattet.

Die Frage ist: wieso bist du freigestellt? Und wieso kündigst du nicht einfach jetzt oder unterschreibst einen Afhebungsvertrag?
Dein alter AG wird ja kaum was dagegen haben, wenn er dich unbezahlt freistellt.

Und dein neuer AG kann dich als Hauptarbeitsgeber anmelden. Dann wird der alte mit 6 abrechnen müssen.

"möchte aber am 1.10 zum 15.10 kündigen da ich noch in der Probezeit bin. Ich bin auch ab heute unbezahlt freigestellt."

Bitte was????

Eine Freistellung erfolgt in der Regel mit der Kündigung vom Arbeitgeber!?!?!

Warum, sofern Deine Angabe stimmt, willst Du kündigen?

Lasse dich, solange der AG dich bei Bezahlung freistellt, solange weiter bezahlen, bis der AG kündigt!!!

 Ich bin auch ab heute unbezahlt freigestellt.

unbezahlt?
was soll das sein?

wenn dich dein Arbeitgeber Freistellt, dann muß er dir die Zeit aber auch zahlen, ansonsten gehst du zur Arbeit