Vollzeit arbeiten mit 17 in Berlin?

4 Antworten

Nach der 9. Klasse auf keinen Fall.

§ 42 Schulgesetz Berlin

(4) Die allgemeine Schulpflicht dauert zehn Schulbesuchsjahre und wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt.

Die Schülerinnen und Schüler können das zehnte Schulbesuchsjahr auch durch den Besuch einer beruflichen Schule erfüllen, wenn sie die Berufsbildungsreife erworben haben und der Schulaufsichtsbehörde ein Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nachweisen.

§ 43 Schulgesetz Berlin

(1) Nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht wird berufsschulpflichtig, wer in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes steht.

Die Schülerin oder der Schüler muss bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses die Berufsschule besuchen.

(2) Berufsschulpflichtig ist auch, wer an einem berufsvorbereitenden Lehrgang nach § 29 Abs. 5 teilnimmt und das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

(3) Von der Berufsschulpflicht ist auf Antrag zu befreien, wenn

1. die Berufsausbildung erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres beginnt,

2. die oder der Auszubildende bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt,

3. die oder der Auszubildende den Abschluss einer Berufsfachschule nachweist oder

4. die Befreiung zur Vermeidung von Härten erforderlich ist.

Frag Deinen Vertrauenslehrer oder Stufenleiter oder beim Schulamt. Und frage Dich selbst, was genau daran erstrebenswert ist, zum Mindestlohn in der Systemgastronomie zu arbeiten - warum machst du stattdessen keine Lehre, wenn dich die Systemgastronomie interessiert?

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Fang damit gar nicht erst an. Ja, der Lohn ist aus Schülersicht erstmal geil. Aber du verschenksz dein zukünftiges Einkommen.

Solange man nicht selbständig wird, ist eine Ausbildung (im weiten Sinn) ein muss für ein ordentlichen Verdienst.

Nein ! denn die allgemeine Schulpflicht und Berufsschulpflicht besteht in Dt. bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres.

Schüler die noch keine 18 Jahre alt sind und keine weitere alternative Schuleform besuchen oder keine Ausbildung beginnen, müssen zumindest ein Jahr eine Berufsschule besuchen.(Berufsvorbereitungsjahr)


Eifelia  06.11.2023, 16:36

Das stimmt so generell nicht, da die Schulpflicht in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.

Gaenseliesel  06.11.2023, 17:58
@Eifelia

ok, ist mir bewusst.....es wurde für Bln. gefragt, insofern sollte diese Information ausreichend sein ! 👋

Eifelia  06.11.2023, 19:46
@Gaenseliesel

Nein, denn die Information ist ja falsch. In Berlin ist man ja gerade nur dann berufsschulpflichtig, wenn man in Ausbildung ist oder an einem berufsbildenden Lehrgang teilnimmt - macht man das nicht, gibt es - im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern - nicht die Pflicht zum Besuch einer Berufsschulklasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz.

https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/

S. auch der oben von mir zitierte § 43.

Gaenseliesel  06.11.2023, 21:47
@Eifelia

Ok, so soll's dann sein .....Danke !

Also war mein "NEIN" zur Beantwortung der Frage bereits richtig und ausreichend, die Begründung leider fehlerhaft. 😨 denn die Schulpflicht ist in Bln. zehn Schulbesuchsjahre und die hat @Abuk11 nach der 9.Klasse ohnehin nicht.

Könnten wir uns darauf einigen ? 😉

Schulpflicht in Berlin :

.

Dauer: 10 Jahre Vollzeitschulpflicht (Ausnahme: Das zehnte Jahr kann auch durch den Besuch einer beruflichen Schule erfüllt werden, wenn bereits eine Berufsbildungsreife erworben wurde)

Regelung zur Berufsschulpflicht: Berufsschulpflichtig ist, wer eine Ausbildung macht oder an einem berufsvorbereitenden Lehrgang teilnimmt. Wer bereits eine Berufsausbildung hat oder die Ausbildung erst nach seinem 21. Geburtstags beginnt, kann sich befreien lassen.