Vollmacht des erbonkels, darf ich Geld abheben? Was wenn er stirbt?
Ich habe eine Vollmacht meines erbonkel. Da er nicht mehr fit ist erledige ich die Bankgeschäfte und zahle seine Rechnungen (Bsp: Waschmaschine kaufen, DiakoniePflege Rechnung zahlen, Einkäufe, Glühbirnen, Gartenhacke usw.) Wenn er jetzt sterben sollte die nächsten 5 Jahre und das Testament eröffnet wird, muss ich nachweisen wohin das Geld geflossen ist? Also wofür es ausgegeben wurde. Darf ich Geld abheben ohne später einen Nachweis bringen zu müssen??? Also ich verfüge über keine Generalvollmacht, muss also keine Belege für das Finanzamt sammeln, oder dem Familiengericht einmal im Jahr eine Auflistung und Erklärung abzugeben. Eine ganz normale Vollmacht also, die mir erlaubt Bankgeschäfte und Überweisungen zu Tätigen, Konten aufzulösen, Briefverkehr zu regeln usw.
Kann mir jemand zu dieser Frage eine Konkrete Anwort geben? Das würde mich sehr freuen, besten Dank im vorraus, Harald
2 Antworten
Ist ein bisschen wirr - also: Solange der Onkel lebt erlaubt dir je nach Formulierung der Vollmacht aller Geschäfte für deinen Onkel, bei einer Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung gibt es weitgehende Möglichkeiten, alle Lebensumstände zu regeln.
Mit dem Tod sind alle Vollmachten sofort rechtlich erloschen. Dann nutzt dir nur ein Testament etwas. Das sollte also der Onkel rechtzeitig machen, und möglichst klare Regelungen treffen.
Diese vollmacht reicht nur um für den Onkel Bankgeschäfte zu erledigen.
Nur ihm bist Du rechenschaft schuldig, Wenn Du etwas abhebst, musst DU ihm also sagen wofür. Ein anderer darf udn wird dich nciht fragen.
Für den Todesfall des Onkels, brauchst DU eine Vollmacht über den Tod hinaus. ein spezielles Formular, was die Bank hat.