5 min, wenn du beim BZSt anrufst.
Ansonsten rund eine Woche.
5 min, wenn du beim BZSt anrufst.
Ansonsten rund eine Woche.
In der Abgabenordnung hast du dich aber gründlich verirrt.
Dort steht auch nichts über Gewerblichkeit drin.
Richtig bist du im Einkommensteuergesetz, hier § 15 für die Gewerblichkeit und § 21 für die Vermietung. Um es kurz zu machen:
Wenn es nicht eben ein Stundenhotel ist, ist die Vermietung an Monteure private Vermögensverwaltung und kein Gewerbe.
Ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, bestimmt aber nicht die Steuergesetzgebung sondern die Gewerbeordnung. Aber auch hier ist es private Vermögensverwaltung.
Es ist keine Gewerbeanmedldung notwendig und die Einkünfte sind solche aus Vermietung.
Allerdings dürfte in dieser Konstellation die Umsatzsteuerbefreiung § 4 Nr 12 Bu a) UStG entfallen, so dass die Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist. Hier bitte beraten lassen, sonst sind mal rasch locker 16% (bis 31. Dezember 2020: 13,79%) der Einnahmen weg.