Verluste beim außerbörslichen Verkauf in den allgemeinen Verlusttopf der Bank buchen?
In meinem Depot befindet sich eine Anleihe, die nicht mehr an der Börse gehandelt wird (Insolvenz des Unternehmens). Nun habe ich über meine Bank ein Abfindungsgebot eines Dritten erhalten, der anbietet, die Anleihe zu kaufen (unter 1%). Mich interessiert nicht der Kaufpreis, aber ich möchte den Verlust steuerlich geltend machen. Da die Anleihe nach 2009 gekauft wurde, ist das grundsätzlich möglich. Meine Frage ist nun, ob das nur über die Steuererklärung erfolgen kann oder kann ich - da meine Bank die Anleihe ja liefert und der Kaufpreis auch auf dem entsprechenden Verrechnungskonto gutgeschrieben wird - damit auch den allgemeinen Verlusttopf in meinem Depot wieder auffüllen, so dass zukünftige Erträge direkt verrechnet werden?
1 Antwort
Es handelt sich nicht um Aktienkursverluste, die nur mit Aktienkursgewinnen verrechnet werden können. Alle anderen Verluste können mit Zinsen und anderen Kursgewinnen verrechnet werden.
Dazu muss Deine Depotbank zwei Verlustverrechnungstöpfe bilden: einen nur für Deine Verluste aus dem Verkauf von Aktien und einen nur für die übrigen negativen Kapitalerträge (z.B. bezahlte Stückzinsen, bezahlte Zwischengewinne, Verluste aus dem Verkauf von Aktienfonds oder sonstigen Wertpapieren).
Da das ganze über Deine Bank abgewickelt wird, sollte Dein Verlust mit dieser Anleihe, auch außerhalb der Steuererklärung, nur über diesen zweiten Verlusttopf bei der Bank möglich sein.