Verlust von Witwenrente nach Heirat?
Es geht um die Frage:
Jemand bezieht Witwenbezüge nach dem Tod seiner Frau.
Er lebt in einer neuen Beziehung und erwägt zu heiraten. Doch dies würde zum Fortfall seiner Witwenbezüge führen.
Frage:
Ist die Rechtslage hier noch unverändert?
Haben sich Änderungen gegenüber der Vergangenheit ergeben?
2 Antworten
Wenn (die Witwe oder) der Witwer wieder heiratet, fällt die (Witwen- oder) Witwerrente weg. Es besteht dann Anspruch auf eine einmalige Rentenabfindung als „Startkapital“. Diese beträgt das 24-fache der Hinterbliebenrente und kann formlos beantragt werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ist die Rechtslage hier noch unverändert?
Ja ... mit einer neuerlichen Eheschließung entfällt der Anspruch auf Witwen/ Witwerrente ..... der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung.