Unterhaltsvorschuss im EU-Ausland?
Hallo. Ich lebe seit September mit meinen Kindern in Italien. Bisher habe ich Unterhaltsvorschuss für die Kinder bezogen da ich selbst meinen Wohnsitz in D behalten habe. Das ist nun aber nicht mehr der Fall nachdem ich die Whg gekündigt habe und mein Vermieter es dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt hat. Der Kindsvater ist zahlungsunfähig. Haben die Kinder nun trotzdem noch Anspruch auf UV?
3 Antworten
Meiner Meinung nach nicht mehr, da ihr nicht mehr in GER gemeldet seid. Es sei denn, es geht über den Kindesvater als Vorschuss, aber das würde ich mit dem damals für euch zuständigen Jugendamt klären.
Denke werde mich da am Montag mal dort erkundigen. Lieben dank
In Fällen, bei dem der alleinerziehende Elternteil seinen Wohnsitz ins EU Ausland verlagert (quasi aus Dt. abgemeldet ist) definitiv NEIN ‼️
"Ausnahmen bestätigen die Regel" es sei denn......
🙋♀️
Warum sollte dann noch der deutsche Steuerzahlen den fehlenden Unterhalt bezahlen - wenn auch Du nicht mehr in Deutschland lebst und Steuern zahlst?
Erforderlich ist aber, dass der alleinerziehende Elternteil, der sich um das Kind kümmert, in Deutschland mehr als nur geringfügig beschäftigt ist.
Woher weißt du, dass sie in Germersheim gewohnt hat 😳