unregelmäßiger Nebenverdienst auf Honorarbasis

2 Antworten

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Du hättest doch mit einem Kommentar zu meiner Antwort weiter fragen können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Da Du nicht sagst worum es bei der Beratung geht, kann man nciht sagen, ob es gewerblich, oder freiberuflich ist.

Wären es 400,- pro Jahr, wäre es völlig steuerfrei.

Bei 2.000,- kann schon Steuer anfallen. Es wäre auf jeden Fall eine Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung zu fertigen und Über die Anlage "S", oder "G" in die Steuererklärung zu bringen.

Zur Höhe der anfallenden Steuer kann man wieder nichts sagen, weil Dein Jahresgehalt nciht bekannt ist. Rechnen auf jeden Fall mal mit 25 % und mehr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Lowi83 
Beitragsersteller
 12.06.2014, 11:08

Vielen Dank für die kompetente Antwort.

Wenn ich es richtig verstehe ist zumindest erstmal keine Anmeldung (welcher Art auch immer) nötig?

Die Anzahl der Beratung ist nicht abzuschätzen, daher auch keine vernünftige Verdienstprognose.

Bei der Beratungsleistung handelt es sich um ein Expertennetzwerk. Angenommen ein Unternehmen möchte in Deutschland geschäftlich tätig werden und besitzt nur wenig Wissen über gewisse Marktsegmente, dann können Sie sich mit Fragen an dieses Netzwerk wenden und dort einen Experten suchen. Dieser würde Ihnen dann z.B. für eine Telefonkonferenz als Experte gegen ein Honorar zur Verfügung stehen. Hinter dem Netzwerk steckt natürlich ein Unternehmen, die interessierte Firma beauftragt das Unternehmen hinter dem Netzwerk und dieses trägt die Anfrage an mich weiter. Ich kann dann entscheiden ob ich das Projekt übernehme oder eben nicht.

Wenn ich Alles richtig verstehe brauche ich nun im ersten Schritt aber nichts weiter zu beachten? Wenn es nur 2 oder 3 Beratungen sind und damit der Verdienst unter 400€/Jahr dann ist alles in Ordnung. Werden es mehr gebe ich den Verdienst in meiner Einkommenssteuererklärung an und versteuer ihn nachträglich.

Eine Anmeldung als Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Freiberufler ist nicht nötig, richtig?

Nochmals vielen Dank!

wfwbinder  13.06.2014, 19:59
@Lowi83

So wie geschildert ist es kein Gewerbe, also keine Gewerbeanmeldung.

Und da keine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis nötig ist, muss auch keine USt-ID beantragt werden.

Also arbeiten und nach Ablauf des Jahres alles in Gang bringen.