Festangestellt und arbeiten auf Honorarbasis?

3 Antworten

Hallo, natürlich kann man Schreibarbeiten auch als Selbstständige gegen Honorar übernehmen.

Zu beachten:

  • anzustreben sind freie Zeiteinteilung und mehr als ein Auftraggeber , ansonsten droht Einstufung als Scheinselbstständige (was allerdings zuerst den Auftraggeber trifft)
  • Gewerbeanmeldung
  • beim Finanzamt Wahl zwischen Umsatzsteuerpflicht (vorteilhaft bei überwiegend gewerblichen Kunden) und Kleinunternehmerregelung (weniger Bürokratie, bis 17.500 EUR Umsatz/Jahr)

Viel Glück

Barmer

Ein Schreibbüro selbständig zu führen, dürfte grundsätzlich als Nebenerwerb kein großes Problem sein.

Wenn Du ausschließlich, oder fast ausschließlich für Unternehmer arbeitest wäre umsatzsteuerlich die Regelbesteuerung für Dich besser, also mit Umsatzsteuer Berechnung und Vorsteuerabzug.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Schreibkraft bekommt kein Honorar - sie arbeitet nichtselbständig.

Wie das behandelt wird kann man erst beurteilen, wenn Du Zahlen nennst.