Überschreitung Kleinunternehmer, Zusammenrechnung?
Hallo ich habe 2 Gewerbe mit ca 19 000 Euro Umsatz und eine Vermittlung wo ich nur Provision erhalten von ca 3500 € jetzt ist mein Problem dass ich die Kleinunternehmer überschreite. Bei den 2 Gewerbe wäre es nicht das Problem dort kann ich ja einfach die Steuer auf die Rechnung aufschlagen. Aber bei der Vermittlung ja nicht. Ich erhalte ja die Provision für die Vermittlung steuerfrei weil die Geberin steuerfrei ist aufgrund Paragraph 19 ! Ich berechne ja nix weiter. Muss ich die Einnahmen wirklich in die Umsatzgrenze rechnen? und wie berechne ich dann die Steuer im nächsten Jahr bin total verzweifelt, verwirrt.
2 Antworten
Ob eine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, hängt nicht vom umsatzsteuerlichen Status des Leistungsempfängers, sondern vom umsatzsteuerlichen Status des Leistenden ab.
Schon mal gehört:
Es gibt für solche speziellen Themen Steuerberater!
Dann brauch man auch nicht verzweifeln!