tierarztkosten

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Für tierärztliche Leistungen gibt es ein Gesetz, die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit anliegendem Gebührenverzeichnis. Für die Tonometrie (= Messung des Augeninnendrucks) darf nach AU 1.8 des Gebührenverzeichnisses i.Vb.m. der GOT eine Gebühr von bis zum 3-fachen der Grundgebühr von € 14,31 zzgl. MWSt genommen werden. Du liegst also genau im Mittelwert der zulässigen Gebühr. Ich meine, dass geht in Ordnung.