Student + Teilzeitbeschäftigung + Honorartätigkeit - was fällt an Steuer an?
Hallo Ihr Lieben,
Ich bin Student und habe nebenbei eine Teilzeitbeschäftigung mit 30%. Da ich dort relative wenig verdiene - ca. 500 Euro - fallen, gemäß meine Lohnabrechnung keine Steuer an. Jetzt habe ich noch die Möglichkeit als Honorarkraft zu arbeiten - diese Tätigkeit ist relative unregelmäßige, würden mir aufs Jahr gesehen aber ca. 4.200 Euro einbringen.
Mir stellt sich nun die Frage ob von diesen 4.200 Euro letztlich noch Steuern abgezogen werden oder ob durch meine Tätigkeit als Honorarkraft plötzlich Lohnsteuer auf meine Teilzeitbeschäftigung erhoben wird.
Als kleine Zusatzfrage. Da ich ja eigentlich Vollzeit Student bin würden mir noch ca. 190 Euro Kindergeld zustehen - verliere ich dieses durch meine Tätigkeiten (wäre ein Jahresverdienst von zusammen 10.200 Euro - falls keine Steuern abgezogen werden.
Herzlichen Dank schon einmal für eure Hilfe.
Lg Hannes
1 Antwort
Mir stellt sich nun die Frage ob von diesen 4.200 Euro letztlich noch Steuern abgezogen werden oder ob sich durch meine Tätigkeit als Honorarkraft plötzlich Lohnsteuer auf meine Teilzeitbeschäftigung erhoben wird.
WEder noch, denn an der Steuerklasse für den Lohnsteuerabzug ändert sich nichts und die Steuer auf Einkünfte als Selbständiger zahlt man nach dem Einkommensteuerbescheid selbst.
Nach Deinen Zahlen (12 x 500,- = 6.000,- + 4.200,- Honorar) wird aber sowieso eine Jahressteuerschuld von 0,- Euro heraus kommen.
Da ich ja eigentlich Vollzeit Student bin würden mir noch ca. 190 Euro Kindergeld zustehen
Falsch. Das Kindergeld steht Deinen Eltern zu, weil sie Dich unterhalten. Das wird auch weiter gezahlt, weil es unabhängig von den eigenen Einkünften des Kindes ist.
Falsch, es zählt ja nicht nur dder Grundfreibetrag.
6.000,- Euro Gehalt - Arbeitnehmerfreibetrag 1.000,- + Vorsorgepauschale 1.900,- = 3.100,- + 4.200,- Honorar = 7.300,-.
Grundfreibetrag 2017 8.820,-.
Somit als noch ca. 1.500,- Euro "Platz."
Daher Steuer null. Wobei vom Honorar noch nicht einmal Deine Betriebsausgaben abgezogen sind.
Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Das heißt für den Einkommenssteuerfreibetrag, welcher ja bei ca. 8.650 Euro liegt, wird nur mein Verdienst aus meiner Honorartätigkeit/Selbständigkeit herangezogen. Womit die Lohnsteuer meine Teilzeitbeschäftigung weiterhin auf 0 Euro bleibt?