steuererklärung auswandern - muss ich anlage AUS ausfüllen
Hallo,
ich muss demnächst meine steuererklärung für 2010 abgeben. für 2011 werde ich als steuerausländer geführt (wohnsitz in neuseeland). letztes jahr (2010) hatte ich meinen wohnsitz und arbeitsstelle in deutschland bis april. meinen job in neuseeland habe ich im mai angetreten.
bin ich für mein auswanderungsjahr unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig?
Muss ich meiner steuererklärung füer 2010 das formular AUS beilegen oder reicht hier Anlage N?
Vielen Dank für Eure Tips!
1 Antwort
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet spätestens mit dem endgültigen Wegzug aus Deutschland. Für diesen Zeitraum ist eine ESt-Erklärung für das deutsche Finanzamt anzufertigen. Darin sind auch die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte aus Neuseeland zwecks Progressionsvorbehalt anzugeben.
danke für die antwort. und wie ist das in meinem auswanderungsjahr? gelte ich da als unbeschränkt steuerpflichtig für das komplette jahr? hatte ab april keinen wohnsitz und gewöhnlichen aufenthalt mehr in deutschland.