Sparkonto trotz Entzug der Kontovollmacht von Stiefmutter geplündert, was ist zu tun?
Meiner Stiefmutter wurde von meinem Vater die Kontovollmachten seiner sämtlichen Konten entzogen. Außerdem hat mein Vater meinen Mann und mich zu seinen Generalbevollmächtigten per Notar ernannt und ich bin per notariell beglaubigtem Testament Alleinerbin. Meine Stiefmutter wollte, dass ihr Sohn ihr Vermögen bekommt und ich meinem Vater seins, sie wollte das strikt getrennt. Jetzt ist mein Vater verstorben. Er war die letzten 2 Jahre dement und nicht mehr geschäftsfähig. Meine Stiefmutter wollte nichts aus der Hand geben und hat meinen Vater gepflegt. Mein Vater hatte mir damals als er das Testament schreiben lies, heimlich sein Vermögen genannt (6-stellig), als meine Stiefmutter außer Haus war, weil er Angst hatte, dass nichts mehr da ist, wenn er komplett dement ist. Jetzt kam heraus, dass meine Stiefmutter sein Sparkonto und sein Girokonto fast leergeräumt hat. Sie hat eine von ihr handgeschriebene Bankanweisung im Namen meines Vaters geschrieben und die Bank angewiesen eine 6-stellige Summe auf ihr Konto zu überweisen. Der Bankangestellte hat dies veranlasst. Das Problem ist, dass mein Vater in Füssen lebte und die Bank 250 km entfernt in Kernen Rommelshausen ist. Dem Bänker war bekannt, dass mein Vater ausserdem blind war und schon 2 1/2 Jahre nicht mehr persönlich auf der Bank erschienen ist. Wenn er mit meinem Vater telefonieren wollte, meinte meine Stiefmutter, ihm gehe es gerade nicht so gut. Außerdem hat sie mit der Bankkarte meines Vaters und dessen Pinnummer in den letzten Lebensmonaten meines Vaters ca. 20.000.-€ abgehoben, als mein Vater nicht mehr das Haus verlassen konnte und nichts mehr von seiner Umwelt mitbekommen hat. Der Hausarzt und der medizinische Dienst haben bestätigt, dass mein Vater absolut nicht mehr geschäftsfähig war. Der Bänker meinte nur zu uns, er hat nicht die Pflicht den Gesundheitszustand meines Vaters zu kontrollieren. Das wäre nicht seine Aufgabe.
1 Antwort
Schaltet einen Anwalt ein.
Der wird dem Banker dann schon darüber aufklären, dass er zumindest eine Prüfungspflicht bzgl. der Unterschriften und Vollmachten gehabt hätte.
Außerdem erhält man auf diese Weise, bei halbwegs taktischen Vorgehen, die Auflistung der Kontobewegungen der letzten Jahre.
Im Übrigen würde ich Strafanzeige wegen Veruntreuung gegen den Banker und gegen die Stiefmutter stellen. Vielleicht stellt sich bei den Ermittlungen sogar heraus, dass der Banker mit der Stiefmutter gemeinsame Sache gemacht hat.
Vielen Dank, ich habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt. Der Bänker wollte uns keine Auskunft über das Vermögen meines Vaters geben, obwohl wir die Vollmacht auch über den Tod hinsus hatten. Bei einer Filiale in Stuttgart hattten wir nach 5 Minuten alle Infos, wann das Guthaben auf ein anderes Konto gewandert ist und wieviel