Sparbuch als Kaution?
Als Kaution für die Wohnungsmiete wurde ein Sparbuch auf den Namen des Mieters eingerichtet. Ich, der Vermieter, erhielt Verfügungsvollmacht und nahm das Sparbuch in meineVerwahrung. Die Kopie der Vollmacht liegt mir vor, das Original hat damals wohl die Sparkasse einbehalten.
Als ich nach dem Tod des Mieters den Kautionsbetrag aheben wollte, teilte mir die Sparkasse mit, dass das Ssparbuch bereits vor einigen Jahren (ohne mein Wissen) aufgelöst wurde.
Das vorgelegte Sparbuch wurde von der Sparkasse durch Lochungen (und ohne meine Zustimmung) ungültig gemacht.
Die Sparkasse verweigert die Auszahlung, da sie nicht erkennen kann, "dass der in dem Sparbuch verbriefte Anspruch an Sie übertragen ... wurde."
Außerdem sollte ihr "dargelegt werd, dass der Sicherungsfall eingetreten ist."
Kann jemand bitte die rechtliche Situation beurteilten?
Vielen Dank im voraus.
1 Antwort
Ich kann dazu nur meine Erfahrung beitragen.
Ich dachte ja auch, wenn man ein Sparbuch in den Händen hält, kann niemand darüber verfügen.
Dem ist aber offenbar nicht so. Bei einer Klientin behielt ich das Sparbuch zur Sicherheit bei mir, mit ihrem Einverständnis. Ein halbes Jahr später stellte sich dann heraus, dass die Sparkasse ohne Vorliegen des Sparbuches auf ihr eigenes Girokonto umgebucht hatte.
Das würde soweit die Auffassung Deiner Sparkasse bestätigen.
Um ein regelrechtes Kautionskonto handelte es sich ja offenbar nicht. Das sieht dann schlecht aus.