Sozialversicherung mit Witwenrente bei Freiberuflicher Tätigkeit?

1 Antwort

Hallo,

vermutlich bist Du über die gesetzliche Rente (früher LVA, jetzt DR) kranken- und pflegeversichert. Genau kannst nur Du das anhand Deiner Unterlagen beantworten.

Wenn Du aber weitere Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit hast, sind die auch beitagspflichtig zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Einnahmen musst Du der Kasse mitteilen.

Viel Glück

Barmer