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Bei dieser Dienstwagendiskussion frage ich mich häufig, ob die Leute, die darüber diskutieren, eigentlich genau wissen, wovon sie reden.

Das Dienstwagenprivileg heißt nichts anderes, als das ein für das Geschäft angeschaffter Wagen auch privat genutzt werden kann. Sowohl beiselbständigen, wie auch bei Firmen, die das Fahrzeug einem Mitarbeiter übergeben , damit er eben betriebsfahrten machen kann udn den Wagen zusätzlich privat nutzen kann, inkl. Fahrten zum Betrieb.

Heute mache ich fast alle Geschäftsfahrten mit der Bahn, womit ich dem Problem enthoben bin. Die paar Kilometer mit dem Auto, rechne ich mit der Pauschale ab.

Als ich noch 50.000 Kilometer im Jahr fuhr, hatte ich Anfang der 90er Jahre einen BMW M5, Neupreis so um die 120.000,- Mark. Privatanteil monatlich nach der 1% Regel 1.200,- DM, pro Jahr 14.400,-. Kosten Auto AfA ca. 20.000,-, Steuer/Vers. 3.500,- Benzin ca. 5.000,-, Inspektion 1.000,- = 29.500,-.

Da ich bekanntlicher Weise Erbsenzähler bin, habe ich Fahrtenbuch geführt und bei 20 % Privatanteil 5.900,- Euro der Betriebsausgsaben nicht abziehen können.

Privileg der 1 % Regelung? Nein Nachteil der 1 % Regelung 8.500,- Euro, die ich mehr versteuert hätte.

Was Dynamik in diese Diskussion gebracht hat, sind die politisch gewollten Sonderflle für e-Autos. Da sind es keine 1 %, sondern nur 0,25 %. Da kann man von einem Privileg sprechen, aber das reicht doch nicht für eine generelle Aufhebung der Vereinfachungsregel, denn nichts anderes ist die 1 % Regelung, einfach zur Vereinfachung.

Wo haben die Leute, die diese 1 % Regelung befürworten die Zahlen her, mit denen sie behaupten, dass es bei praktisch allen Dienstwagennutzern so ist, dass die 1 % Regelung besser ist?

Viele Leute führen kein Fahrtenbuch, weil es Ihnen zu kompliziert ist, obwohl es günstiger wäre. Ich kenne das aus meiner Praxis.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung