Soll ich die Pflegschaft / Generalvollmacht für meine Tante übernehmen ?
Hallo, meine Tante, die als Angehörige nur noch meinen Vater (77), und ein Enkelkind in Thailand was sie nie kennen gelernt hat ,Eltern des Enkelkindes waren nie verheiratet und der Vater (Sohn meiner Tante) ist bereits verstorben, hat, bat mich heute um die Übernahme der Generalvollmacht und Pflegschaft wenn sie mal nicht mehr kann. Meine Frage: was können für mich an Kosten kommen die Ich aus meinem Privatvermögen tragen muss? Bin ich dann auch Unterhaltsverpflichtet ? Muss ich evtl. Hospiz, Beerdigung und Wohnungsauflösung aus eigener Tasche zahlen ? Ich bin gerne bereit meiner Tante in allen Belangen zu helfen und sie zu Unterstützen,soweit mir privat keinen finanziellen Schaden entsteht.
Lg Melanie
1 Antwort
Meine Frage: was können für mich an Kosten kommen die Ich aus meinem Privatvermögen tragen muss?
Keine.
Bin ich dann auch Unterhaltsverpflichtet ?
Nein.
Muss ich evtl. Hospiz, Beerdigung und Wohnungsauflösung aus eigener Tasche zahlen ?
Nein.
Um mal Klartext zu reden: Verwandte in der Seitenlinie, u.a. Neffe-Tante, sind einander nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Was Du als "Pflegschaft" bezeichnest nennt das Gesetz "Betreuung" und über die bestimmt letztendlich das Amtsgericht. Eine Betreuungsverfügung gilt da nur als Anregung. Das Amtsgericht zu bemühen wirst Du im Falle des Falles nicht umhinkommen. Eine privatschriftliche Generalvollmacht wird von Banken und Pflegeheimen oftmals nicht anerkannt.
Im übrigen würde Dich eine Kostenhaftung erst nach dem Tode der Tante treffen und das auch nur, wenn Du Erbe bist und den Nachlaß nicht ausschlägst.
Achte im übrigen konsequent darauf, keinen Vertrag in Deinem Namen abzuschließen sondern immer nur als Bevollmächtigter der Tante.