Sind Negativzinsen von der Steuer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar?
...zum Beitrag
Das BMF hat am 27.05.15 festgestellt, dass die Negativzinsen als Betriebsausgabe bei Geschäftskonten abzugsfähig sind.
Bei privaten Einkünften sind diese als Verwahr- oder Einlagegebühr zu beurteilen. Wegen dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro können diese nicht als Werbungskosten angesetzt werden.