Seltene analoge Kamera über eine Auktion versteigern lassen (Wert=30k). Muss ich hierfür Steuern zahlen? Was ist zu beachten?
Ich (aus Österreich)habe vor 3 Jahren von einem Freund eine Kamera geschenkt bekommen. Jetzt bin ich draufgekommen, dass diese um die 30.000€ wert ist. Ich würde sie jetzt gerne in England versteigern lassen. Muss ich darauf Steuern zahlen?
Zusatzinformation, ich bin zurzeit angemeldet als Berufsfotograf, trotzdem ist die Kamera natürlich in meinem Privatbesitz.
Vielen Dank für eure Antwort!
1 Antwort
Der § 31 im österreichischen Einkommensteuergesetz entsprivcht dem § 23 EstG in Deutschland.
Du hast die Kamera vor 3 Jahren geschenkt bekommen, damit wurde sie ja von Deinem Freund davor, also vor weit mehr als 1 Jahr angeschafft.
Damit ist der Verkaufsgewinn einkommensteuerfrei. Egal wie hoch der Gewinn ist.
Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort!
War die Kamera vor 3 Jahren auch schon 30.000,- euro wert?
Wurde eine Schenkungssteuererklärung mit dem damaligen Schätzwert von vielleicht 18.000,- Euro abgegeben? Dann Wäre diese Festsetzung bestandskräftig.
Das wäre die Rechtslage in Deutschland. Österreich hat keine Schenkungssteuer.
In Deutschland wäre jedoch Schenkungssteuer fällig. Ob das in Österreich auch der Fall ist?!