Seltene analoge Kamera über eine Auktion versteigern lassen (Wert=30k). Muss ich hierfür Steuern zahlen? Was ist zu beachten?

1 Antwort

Der § 31 im österreichischen Einkommensteuergesetz entsprivcht dem § 23 EstG in Deutschland.

Du hast die Kamera vor 3 Jahren geschenkt bekommen, damit wurde sie ja von Deinem Freund davor, also vor weit mehr als 1 Jahr angeschafft.

Damit ist der Verkaufsgewinn einkommensteuerfrei. Egal wie hoch der Gewinn ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

FotografmitCam 
Beitragsersteller
 10.02.2024, 11:48

Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort!

Tiiii  10.02.2024, 13:44

In Deutschland wäre jedoch Schenkungssteuer fällig. Ob das in Österreich auch der Fall ist?!

wfwbinder  10.02.2024, 13:51
@Tiiii

War die Kamera vor 3 Jahren auch schon 30.000,- euro wert?

Wurde eine Schenkungssteuererklärung mit dem damaligen Schätzwert von vielleicht 18.000,- Euro abgegeben? Dann Wäre diese Festsetzung bestandskräftig.

Das wäre die Rechtslage in Deutschland. Österreich hat keine Schenkungssteuer.