Hallo zusammen,
ich bin selbständig und habe eine Unternehmergesellschaft (UG). Nun habe ich ein Brief vom Finanzamt erhalten mit der Bitte um Preisgabe der Bankverbindung für Rückzahlungen.
Ich soll die Bankverbindung zu den Betriebssteuern wie z.b. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer was mir bekannt ist noch zusätzlich eine Bankverbindung für Personensteuern wie z.B. Einkommensteuer angeben.
Soll ich bei der Bankverbindung der Personensteuern (z.B. Einkommenssteuer) mein Privatkonto angeben? Oder mein Firmenkonto?
Die Einkommenssteuer zahlt doch nur der Arbeitnehmer. Ich bin gerade auf der Suche nach jemanden, der die Gehaltsabrechnungen für mich übernimmt.
Bitte um Hilfe.
Danke
Gruß
LavelapuercaHH