Schulpflichtig?


23.11.2021, 00:12

wäre ich Schulpflichtig wenn ich nach der 9 Klasse abhauen würde?

3 Antworten

Ohne SEK II-Abschluss bist du bis bis zum Ende des Schuljahrs schulpflichtig, in dem du 18 Jahre alt wirst.

Mit G8 hast du mit dem Ende der 9. Klasse die Vollzeitschulpflicht erledigt, ansonsten erst nach 10 Jahren.

Danach schließt sich unmittelbar die SEK II-Schulpflicht (Berufsschulpflicht) an. Du wirst also in jedem Falle weiterhin zur Schule gehen müssen. Ob in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg, im Rahmen einer Ausbildung in einer Berufsschule oder notfalls in einer Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis, ist deine Entscheidung.

Und als Minderjähriger einfach mal so ein Gewerbe anmelden ist nicht. Da muss zwingend das Familiengericht zustimmen, und das setzt die Hürden in der Regel relativ hoch. Zumal auch das dich nicht von der Schulpflicht befreien würde.

Du bist schulpflichtig bis zum Ende des Schuljahres in dem Du 18 Jahre alt wirst.

Früher endet die Schulpflicht nur in Ausnahmefällen, z.B. mit erfolgreichem Abschluss der gymnasialen Oberstufe vor dem 18. Geburtstag.

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/schulpflicht-ruhen-der-schulpflicht-beurlaubungbefreiung-sonderfaellen

Dass Du ohne Zustimmung des Gerichts als Minderjähriger kein Gewerbe anmelden kannst, ist bekannt?

Was meinst Du mit abhauen?


paul818 
Beitragsersteller
 23.11.2021, 00:26

Das ist mir kla, das werden meine Eltern unterschreiben.

ich meinte mit abhauen nichts geringeres als die Schule dann zu verlassen.

Eifelia  23.11.2021, 00:31
@paul818

Die Unterschrift Deiner Eltern reicht nicht, das Gericht muss auch zustimmen.

wilees  23.11.2021, 09:19
@paul818

Eine elterliche Erlaubnis genügt nicht, um als Minderjähriger ein Gewerbe anzumelden.

Bin ..... 16 Jahre ..... werde bald mein Gewerbe anmelden,

und dafür liegt bereits eine explizite Ausnahmegenehmigung seitens des zuständigen Familiengerichtes vor?

https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/

Nordrhein-Westfalen

Beginn: Kinder, die bis zum 3o.9. ihren sechsten Geburtstag haben, sind schulpflichtig.

Dauer: 10 Jahre Vollzeitschulpflicht

Regelung zur Berufsschulpflicht: Schüler in einem Ausbildungsverhältnis sind für die Dauer der Ausbildung berufsschulpflichtig, solange die Ausbildung vor Ende des 21. Lebensjahres, begonnen wurde. Schüler ohne Ausbildungsverhältnis sind berufsschulpflichtig bis zum Ende des Schuljahres, in das der 18. Geburtstag fällt.