Scheck geplatzt
Guten Tag,
ich erwarte einen Zahlungseingang. Ich habe bereits über diesen Betrag einen Scheck für eine Spende ausgestellt. Nun bekomme ich die Nachricht, dass der Zahlungseingang nicht kommt, da die Person nicht zahlen kann. Somit ist auch mein Scheck nicht gedeckt. Der Scheck liegt noch nicht bei meiner Bank vor..
wie kann ich den Schaden begrenzen?
- kann ich den Scheck zurückziehen?
- Soll ich warten, bis der Scheck bei der Bank vorliegt und mangels Deckung zurück geht?
- Muss ich Strafe bezahlen und bekomme ich einen Schufaeintrag deswegen?
- Kann mich der Empfänger der Spende zwingen, den Betrag zu bezahlen?
Ich war noch nie in einer solchen Situation. Ich habe einen Fehler gemacht, da ich mich auf den zugesagten Geldeingang verlassen habe. Wie komme ich da möglichst unbeschadet wieder raus?
Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten im voraus.
mfG Amica
2 Antworten
Das ist rechtlich gesehen schon eine etwas komplizierte Angelegenheit:
Du schreibst leider nicht dazu, wem Du konkret den Scheck übersandt hast. Wir müssen uns also voll und ganz darauf verlassen, dass das mit der Spende wörtlich gemeint ist, es sich also um eine Zahlung ohne irgendeine Gegenleistung handelt. So etwas ist rechtlich eine Schenkung.
Das Schenkungsversprechen bedarf nach § 518 I BGB der notariellen Form und ist ansonsten nichtig. ABER nach § 518 II BGB wird der Formmangel durch Erfüllung geheilt. Und das ist der Punkt über den ich grübele: Ist die Schenkung schon erfüllt wenn der Beschenkte den Scheck in seinem Besitz hat oder erst, wenn der Scheck eingelöst ist. Ich tendiere zu ersterer Ansicht und zwar deswegen, weil der Scheck keinen Wert an sich hat, sondern bloßes Zahlungsmittel ist.
Damit ist Frage 1 schon beantwortert: Ja!
Zu Frage 2: Ich würde sofort handeln.
Zu Frage 3: Das Kopfabschlagen für faule Schecks ist vor wenigen Jahren erst aus dem Strafgesetzbuch entfernt worden. Glück gehabt!
Und die Schufa? Schau her was da eingetragen wird:
http://www.schufa.de/de/private/wissenswertes/faq/faq.jsp
Und zur letzten Frage: Die schließt ja wohl nahtlos an Frage 1 an.
Zwei Bemerkungen kann ich mir nicht verkneifen:
Zum einen das Erstaunen darüber, dass es noch Scheckzahler gibt. Wenn ich Mieter bitte, mir die Kaution bei Übergabe per Scheck mitzubringen fragen mich die Witzknochen, ob sie auch mit EC-Karte zahlen können. Schecks hat fast keiner mehr.
Und desweiteren: Man sollte nur Schecks ausfüllen, wenn das Konto gedeckt ist und dazu zählen keine Hoffnungswerte.
Und wie Du da rauskommst: Rufe den Scheckempfänger an und erkläre ihm das. Der ist froh, überhaupt eine Spende bekommen zu haben und wird vollstes Verständnis aufbringen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich lasse den Scheck sperren. Den Empfänger habe ich informiert. Es ist mir furchtbar unangenehm, aber ich bin froh, dass ich Schaden abwenden konnte. Es dreht sich um eine reine Spende, ich habe keine Gegenleistung bekommen.
Ich habe so etwas noch nie gemacht und das war mir eine Lehre.
mfG Amica
ersterer Ansicht
Da habe ich mich verzählt. Sollte natürlich die zweite Ansicht sein.
Schecks kann man platzen lassen. Erkläre dem Empfänger der Spende die Situation. Wenn er den Scheck noch nicht eingereiht hat, soll er es lassen. Wenn er ihn eingereicht hat, sag deiner Bank, dass sie ihn nicht einlösen soll.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Der Scheck ist noch nicht beim Empfänger angekommen. Ich habe den Empfänger informiert und lasse den Scheck heute sperren.
Es ist mir furchtbar unangenehm, ich verlasse mich meinerseits nicht mehr auf Zusagen, dass mir Geld überwiesen wird, sondern warte ab, bis es tatsächlich auf dem Konto ist. Bin froh, dass ich heil da raus gekommen bin, das war mir eine Lehre.
mfG Vera