Sattel bei ebaykleinanzeigen gekauft?
Ich habe einen Reit- Sattel bei eBay Kleinanzeigen gekauft , nachdem ich ihn ein Tag zur Probe hatte. Ich habe ihn angezahlt und wollte den Rest Geld ein Monat später zahlen .
Jetzt hat aber ein Fachmann drüber geschaut ( 1 Woche später) der meint , das er defekt ist.
Ich habe das der Verkäuferin geschrieben , das Sie ihn bitte zurück nehmen soll. Sie weigert sich und droht mir mit Strafanzeige und Anwalt .
Einigen möchte Sie sich gar nicht . Sie will das restliche Geld und sonst nix !
„“Ich solle ihn einfach weiterverkaufen „“ Das möchte ich aber nicht , dann ärgert sich jemand anderes darüber .
Was kann ich tun ? Vertrag gibt es nicht ! Muss ich den Rest überweisen , da ich sonst Ärger bekomme ?
Sie hat eine Kopie meines Ausweises , ich habe nur den Namen und sie will mir auch ihre Adresse nicht geben .
3 Antworten
Wie teuer ist denn so ein Sattel? Was sagt der Fachmann denn? Ist es gefährlich mit dem defekten Sattel zu reiten?
Warum gibt dir die Verkäufern nicht ihre Adresse? Sehr komisch. Und wenn sie so scharf reagiert, würde ich es genau so machen. Schreib ihr der Sattel geht zum Gutachter, du erstattest Anzeige und nimmst dir einen Rechtsanwalt. Ich würde es drauf ankommen lassen und erst mal nicht bezahlen.
Ergänzen zum obrigen Kommentar kommt jedoch noch hinzu, ob der Schaden der Verkäuferin bekannt war.
Sollte sie gewusst haben, dass der Sattel defekt ist und hat es nicht mitgeteilt, gilt dies als arglistige Täuschung und ist rechtswiedrig. Somit ist der Kauf nicht rechtens.
Ein als gebrauchter Artikel ist kein defekter Artikel, d.h. es muss dabei stehen.
Ich an deiner Stelle würde es mal drauf ankommen lassen. Im schlimmsten Fall musst du ihn komplett bezahlen, kannst demnach nicht viel verlieren.
Ich kann nur schreiben, wie es aussieht.
Du kaufst einen gebrauchten Sattel, den du auch einen Tag zur Probe hattest.
Gekauft hast du dann vermutlich "wie gesehen", jedenfalls nicht auf Probe oder mit einem Rücktrittsrecht, wenn sich später ein Mangel herausstellt. So ist es jedenfalls üblich.
Eine Woche später schaut ein Fachmann darüber und stellt einen defekt fest. Das hat aber nicht wirklich mit dem Kauf zu tun, bei dem keine Mangelfreiheit bestätigt wurde. Das ist bei gebrauchten Gegenständen generell nicht üblich. Einerseits, weil sie schon deshalb, weil sie gebraucht sind, nicht die Eigenschaften eines neuen Gegenstands haben. Andererseits auch, weil sich bei unsachgemäßer Nutzung sehr schnell etwas verändern kann, das davor nicht war.
Die Verkäuferin hat und ist im Recht. Unabhängig davon, ob du ihn nützen kannst, obwohl der Fachmann einen defekt festgestellt hat, du ihn wie die Verkäuferin mit oder ohne schlechtem Gewissen weiterverkaufst, in reparieren lässt oder verschrottest.
Unabhängig davon gibt es Betrüger, die defekte Ware für in Ordnung verkaufen, nur gibt das dein Sachverhalt nicht her.
Es ist genau wie bei einem gebrauchten Haus, das man auch wie gesehen kauft. Ein Gutachter wird immer irgendwas dramatisches finden. Lässt man den davor drüberschauen, will man das gebrauchte Haus entweder nicht mehr oder man bekommt es nicht, weil der Preis des Gutachters unter dem des Verkäufers liegt. Schaut er nach dem Kauf das Haus an, bekommt der Verkäufer sein Geld unabhängig davon, was er findet.
Das ließt sich im Internet aber durchaus anders, z. B. hier:
Die gekauft-wie-gesehen-Klausel ist ebenfalls sehr häufig anzutreffen. Damit werden aber Gewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen (OLG Oldenburg, Urt. v. 28.08.2017 – 9 U 29/17). Vom Ausschluss umfasst sind nur offensichtliche Mängel, die „gesehen“ werden können. Dazu zählen offenkundige Mängel, die ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen erkennbar sind, wie Kratzer oder Dellen. Nicht erkennbare Mängel zählen nicht dazu, wie z. B. reparierter Unfallschaden, falsche Laufleistung laut Tacho.
Abgesehen davon ist jedoch offen, ob eine solche Klausel beim vorliegenden Kauf genutzt wurde. Aus der Fragestellung geht das nicht hervor.
Und dann bleibt noch die Frage, ob der Verkäufer von dem Mangel wusste.