Rechnung der Telekom über Inkasso von 2013 bezahlen?
Hallo zusammen,
Ich habe zum 1.1.2020 einen Brief der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH erhalten. In diesem wird auf eine Hauptforderung in Höhe von 67,78 €, Verzugsschaden in Höhe von 9,00 € und Inkassovergütung in Höhe von 91,20 verwiesen. Die Hauptforderung wäre angeblich seit 2013 bekannt. Die Telekom erklärt mir aber es existiere keine unbeglichene Rechnung (Tag der Aussage 20.1.2020) . Auf dieses Schreiben habe ich nicht reagiert, nun habe ich heute den nächsten Brief mit einer 2ten Zahlungsaufforderung bekommen. Wie soll/kann ich reagieren?
Ich habe auf die folgenden Briefe nicht reagiert.
Nun ist ein Mahnbescheid eingegangen inklusive Wiederspruchsbeleg. Ich wiederspreche insgesamt?
3 Antworten
Ich würde mir die Aussage der Telekom schriftlich geben lassen und dann Anzeige erstatten. Es ist strafbar, eine Forderung zu Betreiben, die nicht besteht. Es kann aber auch die Forderung eines Drittanbieters sein, der nur über Telekom abrechnet.
Zumal die Forderung aus 2013 verjährt ist. Aber da muss man aktiv widersprechen, das die Forderung verjährt ist. Aber wenn keine Forderung besteht, kann das ja nur ein Betrugs-Versuch sein.
Wie soll/kann ich reagieren?
Solange das Inkasso keinen Titel vorweisen kann / bzw. vorlegt brauchst Du gar nicht zu reagieren, denn eine Forderung aus 2013 wäre ( per 31.12.2016 ) längst verjährt.
Oder fordere EOS auf den Titel vorzulegen.
Nichts tun - Mahnbescheid abwarten - widersprechen.