Rechnung der Telekom über Inkasso von 2013 bezahlen?


12.04.2020, 21:53

Ich habe auf die folgenden Briefe nicht reagiert.

Nun ist ein Mahnbescheid eingegangen inklusive Wiederspruchsbeleg. Ich wiederspreche insgesamt?

3 Antworten

Ich würde mir die Aussage der Telekom schriftlich geben lassen und dann Anzeige erstatten. Es ist strafbar, eine Forderung zu Betreiben, die nicht besteht. Es kann aber auch die Forderung eines Drittanbieters sein, der nur über Telekom abrechnet.

Zumal die Forderung aus 2013 verjährt ist. Aber da muss man aktiv widersprechen, das die Forderung verjährt ist. Aber wenn keine Forderung besteht, kann das ja nur ein Betrugs-Versuch sein.

Wie soll/kann ich reagieren?

Solange das Inkasso keinen Titel vorweisen kann / bzw. vorlegt brauchst Du gar nicht zu reagieren, denn eine Forderung aus 2013 wäre ( per 31.12.2016 ) längst verjährt.

Oder fordere EOS auf den Titel vorzulegen.

Nichts tun - Mahnbescheid abwarten - widersprechen.