Prozesskostenhilfe Student

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Die Frage nach Anspruch auf Prozesskostenhilfe orientiert sich nicht an dem Status als Student oder Nicht-Student, sondern an den Einkommens- bzw. Vermögensverhältnissen und Leistungsfähigkeiten.

Damit kann durchaus ein Student, der ansonsten über keine Mittel verfügt, und von seinen Eltern diesbezüglich nicht unterstützt werden kann, Prozesskostenhilfe beantragen. Es kann jedoch auch passieren, daß ein Student erfüllbare Unterhaltsansprüche gegen die Eltern hat, d.h. somit eine Prozesskostenhilfe nicht in Frage kommt.

Aus diesem Grund hat der Fragebogen zur Prozesskostenhilfe Punkte zu den eigenen Einkünften und Vermögenspositionen.


EnnoBecker  27.11.2011, 08:25

Genau. Ich bin ja auch Student - ich studiere das Leben. Bin schon halb durch, denke ich.

baldStudi 
Beitragsersteller
 26.11.2011, 20:33

verstanden.

Danke

Jeder, der sich einen Rechtsstreit nicht leisten kann, kann beim Gericht einen Antrag auf Prozeßkostenbeihilfe stellen, das Gericht klärt ab, ob Einkommen oder Vermögen vorhanden ist und wenn nicht und der Prozeß eine Aussicht auf Erfolg hat, dann bekommt man diese Hilfe.

Ein Anrecht hat jeder Bürger auf Prozesskostenhilfe - entscheidend ist das Einkommen, dazu muss man Nachweise beim Rechtspfleger bei Gericht vorlegen. Die Einkommensgrenzen sind aber sehr niedrig. Zunächst muss man sich erst einmal beraten lassen, dafür gibt es die Beratungshilfe .

http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe