Prozesshilfe beantragt und soll noch 400,00 Euro Vorkasse leisten
Bekomme Hartz IV und habe Prozesskostenhilfe eingereicht für meine Scheidung. Der Anwalt will jetzt von mir Vorkasse von 400,00 Euro, die ich aber nicht bezahlen kann. Warum dann der Antrag für Prozesskostenhilfe
2 Antworten
Ungewöhnlich ist das Verhalten des Anwalts zwar, aber weder verboten noch unverständlich: Auch das PKH-Bewilligungsverfahren löst Anwaltsgebühren aus. Der Anwalt will einfach sicher gehen, dass er bei erfolgter Versagung der PKH nicht auf seinem Honoraranspruch sitzen bleibt.
Da die Bewilligung der PKH meist mehrere Monate dauert, versuchen halt die Anwälte noch an zusätzliches Geld zu kommen. Wenn Du zahlst ist das Geld weg, auch wenn die PKH bewilligt wird.