Privatinsolvenz /Pflegestufe?

2 Antworten

Falls Du nach dem Pflegegeld fragst, das kann freigegeben werden bei Pfändungen und entsprechend wird es sicher auch in der PI gehandhabt, da die Treuhänder sich ja nach dem pfändungsfreien Betrag richten.

"Pflegegeld wird nur im Rahmen der häuslichen Pflege gewährt. Es wird an den Pflegebedürftigen ausbezahlt, muss aber an denjenigen, der die Pflege erbringt, weitergereicht werden. Das Pflegegeld gilt steuerlich weder beim Pflegebedürftigen noch beim Pflegenden als Einkommen

Es ist nach überwiegender Meinung gemäß § 54 III Nr. 3 SGB I unpfändbar und kann im Rahmen der P-Konto-Bescheinigung freigegeben werden (s.o.)" https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wenn-pfaendungen-auf-rente-und-pflege-treffen/

Wie bitte?

Was soll das Eine mit dem Anderen zu tun haben?