PfÜB wird nicht zurückgenommenen?

1 Antwort

Wenn sich die Pfändung auf zukünftigen Unterhalt bezieht, spricht man von einer Vorauspfändung. Diese endet erst, wenn kein Anspruch mehr besteht, also kein Unterhalt mehr zu zahlen ist. Einen Anspruch auf Erledigung hast du somit nach meiner Einschätzung nicht.

Wenn die Tochter eigenes Einkommen hat, müsste eine Neuberechnung erfolgen. Ist das aber nicht der Fall, läuft das Ganze einfach weiter.


redeagle77 
Beitragsersteller
 27.03.2023, 11:22

Aber so kommt man doch nie aus einer Pfändung! Solange meine nun volljährige Tochter nichts unternimmt. Wenn sie irgendwann selbst Einkommen erzielt und sich trotzdem nicht rührt, kann doch die Pfändung unendlich weiterlaufen. Da muss es doch für den Schuldner auch eine Möglichkeit zur „Prüfung“ geben