PfÜB wird nicht zurückgenommenen?
Hallo, in 2022 habe ich - ausgelöst über die Kanzlei meiner Ex - einen PfÜB inkl Gehaltspfändung über 1300 Euro fehlendem Kindesunterhalt unserer 17jährigen Tochter bekommen. Zusätzlich wurden auch die zukünftigen mtl. Unterhaltsansprüche aufgeführt. Die 1300 Euro wurden bezahlt und seit 4 Monaten wird aus meinem Gehalt der mtl Betrag gepfändet. Von der Gegenseite bekomme ich trotz mehrfacher Nachfrage keine Antwort, zu wann die Pfändung endlich als erledigt gemeldet wird. Irgendwann muss es doch mal in den Regelablauf ohne Pfändung übergehen. Vor knapp 4 Wochen wurde unsere Tochter volljährig und bisher wurde nichts Produktives von der Kanzlei, meiner Ex oder Tochter unternommen. Es kam lediglich ein Hinweis meiner Tochter (Vorlage kam von der Kanzlei meiner Ex), dass das Mandat beendet wurde und das ein zu viel gezahlter Betrag von 77,48 Euro vom mtl Pfändungsbetrag verrechnet werden kann.
A) Ich würde gern die Pfändung erledigt wissen. Wer muss die Pfändung aber als erledigt melden?
B) Habe ich Anspruch die Berechnung neu zu erstellen, auch wenn die Gegenseite es nicht möchte, da u.U. dann ein geringerer Anspruch herauskommen würde?
C) Was muss ich tun, wenn die Gegenseite die Pfändung nicht als erledigt meldet?
Sollten sich Fragen ergeben, bitte stellen. Dankeschön
1 Antwort
Wenn sich die Pfändung auf zukünftigen Unterhalt bezieht, spricht man von einer Vorauspfändung. Diese endet erst, wenn kein Anspruch mehr besteht, also kein Unterhalt mehr zu zahlen ist. Einen Anspruch auf Erledigung hast du somit nach meiner Einschätzung nicht.
Wenn die Tochter eigenes Einkommen hat, müsste eine Neuberechnung erfolgen. Ist das aber nicht der Fall, läuft das Ganze einfach weiter.
Aber so kommt man doch nie aus einer Pfändung! Solange meine nun volljährige Tochter nichts unternimmt. Wenn sie irgendwann selbst Einkommen erzielt und sich trotzdem nicht rührt, kann doch die Pfändung unendlich weiterlaufen. Da muss es doch für den Schuldner auch eine Möglichkeit zur „Prüfung“ geben