Pfändung Sparbuch von Ehepartner?

3 Antworten

Ich nehme mal für die Beantwortung Deinen Kommentar mit dazu.

Die Pfändung geht gegen Dich. Damit ist jedes Konto betroffen, bei dem Du (Mit-)Kontoinhaber bist.

Wenn das Sparkonto nur auf en Namen Deiner Ehefrau läuft, ist es nicht gefährdet.

Warum nur kann fast kein Fragesteller den Sachverhalt schildern.

Warum sollte das Konto der Frau gepfändet werden, wenn schon bezahlt ist?

Wer ist/war Schuldner?

Warum weisst Du von der Pfändung des Gemeinschaftskontos, nichts aber von einer evtl. Pfändung des Sparbuches?


tischuel 
Beitragsersteller
 17.12.2017, 03:12

Hallo und vielen Dank für die Antwort,

Schuldner bin ich selbst. Bezahlt wurde kurz vor Erhalt des offiziellen Pfändungsbeschluss. Ich habe mich sofort mit den Gläubigern in Verbindung gesetzt, dass bezahlt wurde, bisher aber noch keine Freigabenachricht erhalten. Wir warten darauf, dass diese bei der Bank eintrifft bzw. dort verarbeitet wird. Die Frage ist jetzt, kann meine Frau in der Zwischenzeit von unserem Sparbuch Geld abheben? Steht im Pfändungsbeschluss drin, ob auch das Sparkonto gepfändet wurde?

Gruß

Timo

Die deutschen Gesetze sind schon kompliziert. Wer nun glaubt bei einer drohenden Pändung, das sich die nur gegen das Eigentum des Schuldners richtet, der irrt. Pfändungen richten sich auch in den Verfügungsbereich des Schuldners, also auch für Gemeinschaftskonten oder Konten mit Kontovollmacht. Schließlich kann der Gerichtsvollzieher auch Gegenstände pfänden, die dem Schuldner nicht gehören, über die er aber verfügt. Also z. B. geliehene Gegenstände. Findet ein Gerichtsvollzieher Sparbücher der Kinder, wird er auch die pfänden, da die Person, die die Sparbücher besitzt, darüber verfügen kann unabhängig davon, ob man überhaupt Eigentümer ist.


correct  17.12.2017, 17:08

Die Gesetze sind sogar so kompliziert, dass Du sie überhaupt nicht kapierst und erst recht nicht kommentieren solltest.

Ein Gemeinschaftskonto ist Eigentum.

Geliehene Gegenstände sind unpfändbar (nur der Nachweis fehlt eben so gut wie immer).

Wenn Sparbücher auf den Namen der Kinder lauten (nicht nur angeblich den Kindern gehören), werden sie nicht gepfändet.