Pendlerpauschale & Insolvenz

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Zu deiner ergänzenden Erläuterung deiner Frage:

Du hast recht, bei einer Erstattung aus dem Einkommensteuer-Bescheid landet das Geld auf deinem Bankkonto und da freut sich der Inso-Verwalter.

Da du aber tatsächlich Mehraufwendungen durch die Anfahrt zur Arbeitsstätte hast, bleibt dir nur die Möglichkeit, dir im Vorwege einen Freibetrag auf deine Lohnsteuerkarte auftragen zu lassen. Dies führt dazu, dass dir weniger Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgezogen wird!


Genia74 
Beitragsersteller
 22.07.2011, 17:58

Das ist eine sehr hilfreiche antwort, vielen Dank. Muss ich wohl für solch einen Antrag vorher Rücksprache mit dem Inso.-Verwalter halten? Denn der pfändbare Betrag wird ja vom "Netto" berechnet und das erhöht sich ja dann automatisch?! Vielen Dank LG

Das der AG nicht verpflichtet ist, weiß ich auch.... Ich bin insolvent..... Wenn ich die Fahrtkosten jährlich über den Lohnsteuerjahresausgleich ausgleiche, geht alles an den Insolvenzverwalter, denn der bekommt das Geld daraus.... Da ich aber ja die Fahrtkosten zahle, hätte ich sie auch gerne irgendwie wieder, wenn es geht.... Ich dachte vielleicht hätte jemand Erfahrungen in Insolvenzfragen und kann sagen ob das Geld, was man eigentlich ja für die Pendlerpauschale monatlich vom AG bekommen würde, trotzdem vor der Pfändung geschützt ist, weil man es ja auch schließlich zahlt.... Ich hoffe dieses mal ist es ein wenig verständlicher ;-) LG