Frage zu laufendem Insolvenzverfahren und Hochzeit-wären Geschenke dann pfändbar?
Durch die Frage weiter unten zum Thema Insolvenz und Heirat wirft sich mir die Frage auf, wie sieht es mit Geldgeschenken aus, die man zur Hochzeit kriegt- wären die dann wg. dem laufenden Insolvenzverfahren pfändbar?
2 Antworten
Die FRage ist vielschichtiger, als Sie klingt.
Wer ohne Insolvenzverfahren überschuldet ist, muss auch durch Taschenpfändung, oder weil das Geld auf dem Konto liegt, damit rechnen es los zu werden.
In einem Insolvenzverfahren kann der Treuhänder (für die Gläubiger) an Geldgeschenke, wie er an eine Erbschaft könnte.
aber:
die Geschenke an das Brautpaar gehören schon mal beiden. Also sind 50 % auf jeden Fall sicher.
Der Treuhänder im Verfahren kann ja für besondere Ausgaben auch Beträge dem Insolvenzschuldner lassen. Also muss er die Geldgeschenke nciht einsammeln, weil ja im Zusammenhang mit der Heirat besondere Ausgaben auftauchen.
Ggf. im Vorfeld direkt mit dem Gläubiger klären, oder der nichtverschuldete Ehepartner sammelt das Geld ein und fertig.
Ich erzähle Dir mal ein Märchen:
Es war einmal eine alte Frau, die sich ihre kleine Rente mit dem Stricken von Sparstrümpfen aufbesserte.
Da sie kein Vertrauen zu ihrer Verwandtschaft hatte, packte sie all ihr Verdientes in einen dieser Sparstrümpfe und versteckte ihn an einen sicheren Ort.
Kein Mensch wusste von diesem Geld - und Sparstrümpfe strickte sie bis an ihr seelig Ende.......
der letzte Satz ist ja ein super Tip, Danke!