P-Konto nur vor Ort und persönlich möglich
Hallo zusammen, habe eine Frage zum P-Konto. Da ich meine Bank in Hannover habe und ich jetzt in Bayern wohne, möchte aber mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Eine Bescheinigung vom Rechtsanwalt hatte ich beigelegt. Doch die Bank sagt ich müsste persönlich erscheinen. Frage stimmt das, oder ist dies nur Schikane der Bank.
3 Antworten
Nee, also bei der Berliner Sparkasse musste ich nicht persönlich erscheinen. Ich habe die Unterlagen per Post beantragt und alles weitere telefonisch geklärt. Es gab keinerlei Probleme
Schwer zu sagen. Kunden mit P-Konto gehören nicht zu den Lieblingen einer Bank. Da läßt sie sich schon manchmal etwas einfallen um diese Konten unattraktiv zu machen. Nur, was willst Du dagegen tun?
Die Pflicht zum persönlichen Erscheinen ergibt sich unzweifelhaft aus § 850k ZPO (http://www.buzer.de/s1.htm?a=850k&g=ZPO&kurz=ZPO&ag=7030).
Der hier zunächst relevante § 850k Abs. 7 ZPO lautet:
"In einem der Führung eines Girokontos zugrunde liegenden Vertrag können der Kunde, der eine natürliche Person ist, oder dessen gesetzlicher Vertreter und das Kreditinstitut vereinbaren, dass das Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass das Kreditinstitut sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führt."
Und in § 850k Abs. 8 ZPO heißt es hierzu ergänzend:
"Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto unterhalten. Bei der Abrede hat der Kunde gegenüber dem Kreditinstitut zu versichern, dass er kein weiteres Pfändungsschutzkonto unterhält."
Einen Vertrag kann man sicher auch fernmündlich oder fernschriftlich abschließen. Da ein P-Konto aber keineswegs nur Vorteile aufweist, ist es für beide Parteien eines P-Konto-Vertrags sinnvoll, die Umwandlungsvereinbarung schriftlich zu fixieren. Aus der Pflicht zur Versicherung, nur ein P-Konto zu unterhalten, folgt aber bei richtiger Betrachtung auf jeden Fall die Pflicht zur persönlichen Anwesenheit; das ist nämlich fast wie die Versicherung an Eides statt zu bewerten, da man im Falle eines Verstoßes hiergegen sich eventuell eines Betrugs strafbar macht (gegenüber seinen Gläubigern). Und wie soll eine Bank solch eine Versicherung anders als schriftlich nachweisen? Und dabei muß die Unterschrift kontrolliert werden - also muß der Kontoinhaber vorbeikommen und kann es sich nicht super bequem machen....