Nießbrauch nach Tod des Vaters?
Wie steht es um den Nießbrauch, den sich meine Eltern eingeräumt haben, wenn mein Vater 2008 verstorben ist? Bedeutet, das, dass die väterliche Hälfte des Hauses an mich übergegangen ist, dadurch, dass sein Nießbrauch mit seinem Tod erloschen ist? Wenn ja, was bedeutet das für den Pflichtteilergänzungsanspruch, den meine Geschwister an mich haben? Geht es da dann irgendwann nur noch um den halben Wert des Hauses (Teil der Mutter)?
Vielen Dank schonmal an den Helfer.
1 Antwort
Idalein:
Deine Frage verstehe ich nicht.
Deine Eltern haben im Wege der "Vorweggenommenen Erbfolge" das Eigentum an ihrem Hausgrundstück auf dich übertragen. Richtig?
Deine Geschwister wurden abgefunden. Richtig?
Zu Gunsten deiner Eltern wurde ein Nießbrauchrecht (nicht übertragbar und nicht vererblich) auf Lebenzeit im Grundbuch gesichert. Richtig?
Nach dem Tode deines Vaters ist deine Mutter alleinige Nießbrauchberechtigte. Dieses Recht übt sie in vollem Umfang nach wie vor aus. Richtig?
Woher leitest du das Recht her, dass deine (bereits vertraglich abgefundenen) Geschwister Pflichtteilsergänzungsansprüche haben könnten?
Oder wurde dir seinerzeit das Eigentum an der Immobilie im Zuge einer "Gemischten Schenkung" übertragen mit der Verpflichtung, deine Geschwister nach dem endgültigen Wegfall des Nießbrauchs abzufinden?