Nießbrauch nach Tod des Vaters?

1 Antwort

Idalein:

Deine Frage verstehe ich nicht.

Deine Eltern haben im Wege der "Vorweggenommenen Erbfolge" das Eigentum an ihrem Hausgrundstück auf dich übertragen. Richtig?

Deine Geschwister wurden abgefunden. Richtig?

Zu Gunsten deiner Eltern wurde ein Nießbrauchrecht (nicht übertragbar und nicht vererblich) auf Lebenzeit  im Grundbuch gesichert. Richtig?

Nach dem Tode deines Vaters ist deine Mutter alleinige Nießbrauchberechtigte. Dieses Recht übt sie in vollem Umfang nach wie vor aus. Richtig?

Woher leitest du das Recht her, dass deine (bereits vertraglich abgefundenen)  Geschwister Pflichtteilsergänzungsansprüche haben könnten?

Oder wurde dir seinerzeit das Eigentum an der Immobilie im Zuge einer "Gemischten Schenkung" übertragen mit der Verpflichtung, deine Geschwister nach dem endgültigen Wegfall des Nießbrauchs abzufinden?