Neuen Job angenommen , Flucht in frauenhaus.kann ich wieder ALG2 bekommen?
Hallo ihr lieben
Ich bin 30 Jahre alt und nach langem ALG2 Bezug seit einer Woche in arbeit. Nun nimmt der Terror immer mehr zu. Darf ich wenn ich flüchten müsste den Job kündigen und im Frauenhaus wieder ALG2
beantragen?
2 Antworten
Wenn Du den Job kündigst, kann wird zwar ALG 2 bezahlt. Aber es kann für 3 Monate um 30% gekürzt werden, wenn Du für die Kündigung keinen "wichtigen Grund" hast.
Mobbing durch einen Ex kann ein "wichtiger Grund" sein. Wichtig ist deshalb, dass Du nachweisen kannst, dass Du wieder gemobbt wirst und deshalb den Job kündigen musstest. Wenn Du ins Frauenhaus flüchtest, ist das schon mal ein starkes Indiz für das Mobben. Gut wäre, wenn andere Dinge dazu kämen, wie dass Du Dich zur Wehr setzt, durch eine Strafanzeige oder indem Du versuchst, ein Kontaktverbot gegen ihn zu erwirken.
du kannst ins frauenhaus und ein kontaktverbot gegenüber deinem noch-partner erwirken. er darf sich dir dann nicht mehr nähern. auch nicht auf arbeit