Nebenverdienst anmelden? Import + Verkauf bei Ebay

3 Antworten

Du hast einen Vollzeitjob. Schön. Dafür wird dir ja die Steuer abgezogen.

Nun zur gewerblichen Tätigkeit, denn nichts anderes ist der Handel mit elektronik, egal ob eingeführt, oder hier gekauft.

  1. Gewerbe anmelden als Nebengewerbe.

  2. Der Betriebseröffnungsbogen vom Finanzamt kommt automatisch.

  3. EORI kannst Du hier beantragen: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/eori-nummer_node.html

  4. Ob Du 400,- Euro verdienen wirst, oder mehr, oder weniger, wird Dir Deine Buchhaltung zeigen, oder Deine Einnahmen- Ausgaben-Überschussrechnung. Wichtig ist, wie hoch wird der Umsatz sein. Wenn Du im Januar startest kannst Du erstmal von "Kleinunternehmer" = Vorjahresumsatz unter 17.500,- ausgehen und die Umsatzsteuer wird nicht erhoben (du darfst keine in Deinen Rechnungen ausweisen) auf der Rechnung der Text: "Keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG" Was ab 2015 ist, werden die Einnahmen 2014 zeigen.

  5. Der Gewinn aus dem Handel (oder der Verlust) wird in Deine Einkommensteuererklärung eingetragen. nichts mit 450,- sind frei. DEin Handel ist kein Minijob und da zahlt der Arbeitgeber die Steuer (oder könnte sie abziehen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

vulkanismus  16.12.2013, 15:10
  1. Nebengewerbe gibt es nicht.
  2. Das Ding heisst Fragebogen zur Gewerbeanmeldung
  3. Der Gewinn (nicht der Verdienst) wird nur über die EÜ-Rechnung ermittelt.
  4. "DEin Handel ist kein Minijob und da zahlt der Arbeitgeber die Steuer (oder könnte sie abziehen)" ist völlig unverständlich.
wfwbinder  17.12.2013, 02:23
@vulkanismus
  1. Warum gibt es dann auf der Gewerbeanmeldung das Feld "Gewerbe wird voerst als NEbenerwerb betrieben"?

  2. Wenn schon, dann "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"

  3. er muss nicht per E-Ü-Rechnung ermittel, er kann auh eine Bilanz erstellen und wie das Ergebnis wird, kann man auch schon aus der Buchhaltung ablesen, wenn man eine erstellt

  4. Er nannte eine Grenze von 450,- Euro steuerfrei. bei 450,- Denkt man an einen Minijob und es war nur der Hinweis darauf, dass er vermutlich in eine ganz falsche Abteilung gekommen ist.

vulkanismus  17.12.2013, 19:23
@wfwbinder
  1. Das hat nur etwas mit dem AG und der KV zu tun. Es ist dennoch ein Gewerbe.
  2. Den gibt es auch.
  3. Niemand erstellt zu einer Nebentätigkeit eine Bilanz.
  4. Ach so.
Muss ich dem Finanzamt diese Tätigkeit melden?

Du weißt hoffentlich, dass ebay-Händler im Fokus finanzamtlicher Ermittlungen stehen?! Wenn Du da öfters auftauchst wird sich Dein FA bei Dir melden. Mach Dir daher mal den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn klar.

Du musst Dein Gewerbe bei Stadt/Gemeinde anmelden. Grenze Steuerpflicht 450 € gibt es so nicht. Zoll fragen. Finanzamt erfährt vom Gewerbe nach der Anmeldung.