Nebenjob vom Hauptarbeitgeber widerrufen?

3 Antworten

Jetzt habe ich eine Widerrufung bekommen weil ich letztes Jahr eine Hüft Op hatte

das vergangene Jahr liegt zwischenzeitlich nahezu 8 !! Monate zurück.

Alleine deshalb kann er sich hinsichtlich des Verbots der Nebentätigkeit nicht auf diese Erkrankung beziehen. Absolut sinnfrei.

Er könnte Dir ja auch keine intensiven ( hüftbelastenden ) sportlichen Aktivitäten in Deiner Freizeit verbieten.

problematisch wären Tennis, Skifahren, Hand- oder Fußball, da dabei kurzzeitig hohe Spitzenbelastungen auftreten können.


Nicole01 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 13:03

Ich habe während meiner Arbeit Schmerztabletten genommen damit ich mich nicht krankschreiben muss . Dieses hat er mitbekommen und bezieht sich dadurch auf sein Recht mir den Nebenjob zu untersagen, da ich ja nicht komplett schmerzfrei bin . Meine op ist über 1 Jahr her und wie ich schon erwähnte ist mein Nebenjob nicht belastend für mich. Habe sogar ein Attest von meiner Hausärztin bekommen.

Nicole01 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 13:40
@Nicole01

Muss dazu sagen, habe wegen meine Hüfte seit der op nicht einen Tag krank gemacht,

FrauEichhorn  29.08.2024, 16:54
@Nicole01

das ist ja unglaublich, da meint man es gut und kommt unter Schmerzen zur Arbeit, da es gerade noch so geht, jemand anderes hätte das direkt genutzt um sich krankschreiben zu lassen. Andere lassen sich schon wegen viel weniger krankschreiben.

War die Nebentätigkeit überhaupt "genehmigungspflichtig"? Es herrscht doch eine Anzeigepflicht. Ich sehe keinen Verstoß deiner arbeitsvertraglichen Pflichten und da du offensichtlich ja auch auf Arbeit erschienen bist, kann er dir auch keine fehlende Arbeitsleistung (die ja nicht in seinem betrieblichen Interesse wäre) unterstellen.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/top-thema-nebenbeschaeftigung/nebentaetigkeit-und-arbeitsrecht-was-erlaubt-ist_76_418602.html#:~:text=Ist%20eine%20Nebentätigkeit%20genehmigungspflichtig%3F,Interessen%20des%20Arbeitgebers%20tangieren%20kann.

Nein kann es nicht.

Er könnte den Job verbieten, wenn du deine Hauptarbeit vernachlässigst. Solange er dir diese Vernachlässigung nicht nachweisen kann, kann er dir auch den Job nicht verbieten.

Es ist nur eine Vermutung, das dir der Nebenjob gesundheitlich schadet und du deswegen wieder im Hauptberuf ausfällst. Wenn das dann allerdings wirklich passieren sollte, dann hätte er Handlungsspielraum.

Ich denke, dass es so einfach nicht geht.

Aber ich meine er kann eine Amtsärztliche Untersuchung verlangen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung